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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1538
BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56 (https://dejure.org/1956,1538)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1956 - 1 StR 116/56 (https://dejure.org/1956,1538)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56 (https://dejure.org/1956,1538)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35

    1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige …

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
    Das Schwurgericht stellt jedenfalls nicht fest, daß die Überzeugung des Angeklagten von der Untreue seiner Ehefrau auf einem Irrtum beruht habe (vgl BGHSt 1, 203 entgegen RGSt 69, 314) und sie ihm in Wirklichkeit treu gewesen sei; vielmehr enthält das Urteil zahlreiche Tatsachen, die auch vom Standpunkt eines Außenstehenden berechtigte Zweifel in dieser Hinsicht auslösen konnten.

    Die Tatsache allein, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung ein Zeitraum von einigen Stunden lag, würde der Feststellung des zeitlich-psychologisch zu wertenden Merkmals "auf der Stelle zur Tat hingerissen" noch nicht entgegenstehen, wenn die Tötung unter dem beherrschenden Einfluß der Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist (vgl RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316 f; RG JW 1932, 2719 Nr. 15; 1935, 526 Nr. 28).

  • BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
    Das Schwurgericht stellt jedenfalls nicht fest, daß die Überzeugung des Angeklagten von der Untreue seiner Ehefrau auf einem Irrtum beruht habe (vgl BGHSt 1, 203 entgegen RGSt 69, 314) und sie ihm in Wirklichkeit treu gewesen sei; vielmehr enthält das Urteil zahlreiche Tatsachen, die auch vom Standpunkt eines Außenstehenden berechtigte Zweifel in dieser Hinsicht auslösen konnten.
  • RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34

    Darf das Gericht, wenn es die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB. mindert, den …

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
    Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; BGH 1 StR 511/55 vom 13. Dezember 1955).
  • RG, 24.04.1944 - 3 C 50/44

    Der ermäßigte Strafrahmen des § 213 StGB. kommt nicht nur dem Täter zugute, der …

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
    Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; BGH 1 StR 511/55 vom 13. Dezember 1955).
  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
    Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; BGH 1 StR 511/55 vom 13. Dezember 1955).
  • RG, 25.11.1913 - V 282/13

    Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden, …

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
    Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; BGH 1 StR 511/55 vom 13. Dezember 1955).
  • RG, 08.03.1932 - I 208/32

    Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem …

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
    Die Tatsache allein, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung ein Zeitraum von einigen Stunden lag, würde der Feststellung des zeitlich-psychologisch zu wertenden Merkmals "auf der Stelle zur Tat hingerissen" noch nicht entgegenstehen, wenn die Tötung unter dem beherrschenden Einfluß der Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist (vgl RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316 f; RG JW 1932, 2719 Nr. 15; 1935, 526 Nr. 28).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …

    Diese Ausführungen stehen, soweit es sich um das Merkmal "ohne eigene Schuld" handelt, nicht im Einklang mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wie sie in dem nichtveröffentlichten Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56 - zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte - …

    Es könnte von Bedeutung sein, daß die Ehefrau zum Gagenstand ihrer Kränkung den körperlichen Zustand des Angeklagten gemacht hat; es wird u.a. darauf ankommen, ob sie dabei - ohne Zutun und ohne Verschulden des Angeklagten - einen Bereich angesprochen hat, der nicht ohne weiteres mit dem früheren möglicherweise ehezerstörenden Verhalten des Angeklagten in Verbindung gebracht werden kann (vgl. RG JW 1930, 919; BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56).
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von …

    Alle diese Unstimmigkeiten zwingen zur Aufhebung des Strafausspruchs - einschließlich der zu § 213 StGB getroffenen Entscheidung (vgl. RG JW 1930, 919 Nr. 23; BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56) - und zur Zurückverweisung der Sache in diesem Umfang.
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77

    Minder schwerer Fall bei Totschlag unter dem unmittelbaren Eindruck einer …

    Ein zeitlicher Abstand von einigen Stunden zwischen Tatentschluß und -ausführung steht der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" nicht entgegen, sofern die Tötung noch unter dem beherrschenden Einfluß der anhaltenden Erregung über die dem Täter angetane schwere Kränkung gestanden hat (BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).
  • BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72

    Gesamtwürdigung mehrerer Umstände mit jeweils nur beschränktem Beweiswert für die …

    Das gilt sogar für einen Zeitraum von einigen Stunden (BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; RGSt 66, 160; 69, 316).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Tatbegehung im Affektstau - Geltendmachung …

    Für die neue Hauptverhandlung sei zu der Prüfung des Tatbestandsmerkmals, "auf der Stelle zur Tat hingerissen", noch darauf hingewiesen, daß die Tat nicht in jedem Falle unmittelbar der Kränkung folgen muß, daß vielmehr zwischen Reizung und Tat eine gewisse Zeitspanne liegen kann; nur muß der ursächliche Zusammenhang zwischen der durch die Kränkung ausgelösten Gemütsbewegung und der Tat noch bestehen (RG JW 1935, 526 Nr. 28; BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; BGH MDR 1961, 1027 Nr. 77).
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