Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2008 - 1 StR 126/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB
Gewerbsmäßiges Handeln beim Betrug - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ausreichen des Zugreifens auf auch nur mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen für das Vorliegen des gewerbsmäßigen Handelns i.R.d. Betrugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1
Gewerbsmäßigkeit beim faktischen Geschäftsführer einer GmbH - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 282
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.2008 - 5 StR 615/07
Bedingter Vorsatz bei Wirtschaftsstraftaten und Betrug; Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 05.06.2008 - 1 StR 126/08
Rn. 2 Insoweit ist erforderlich, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (vgl. BGH, Beschl. vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07). - BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges
Auszug aus BGH, 05.06.2008 - 1 StR 126/08
Für Gewerbsmäßigkeit reicht es aber aus, wenn der Täter sich mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, insbesondere wenn die Vermögensvorteile an eine von ihm beherrschte Gesellschaft fließen (vgl. BGH NStZ 1998, 622).
- BGH, 24.06.2026 - 1 StR 247/25
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch; Beitragsvorenthaltung in großem …
Für Gewerbsmäßigkeit reicht es aber aus, wenn der Täter sich mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, insbesondere wenn die Vermögensvorteile an eine von ihm beherrschte Gesellschaft fließen (…vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98 Rn. 8 …und vom 27. Juli 2017 - 3 StR 490/16 Rn. 59;… Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 Rn. 5; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08 Rn. 6;… vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 Rn. 6 …und vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16 Rn. 11). - BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis …
Dabei ist nicht erforderlich, dass die Vorteile dem Täter direkt zufließen sollen; insbesondere reicht es aus, wenn er beabsichtigt, von ihnen über eine von ihm beherrschte Gesellschaft zu profitieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282;… vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, aaO; vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, StraFo 2017, 122, 123). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Ein bloß mittelbarer Vorteil des Täters reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09, wistra 2009, 351; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07, wistra 2008, 342, 343) oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f.;… Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2).
- BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …
Hierfür reicht aus, dass sich der Täter mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, etwa wenn die Vermögensvorteile - wie hier - an einen von ihm beherrschten Verein fließen; insoweit ist erforderlich, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Ein bloß mittelbarer Vorteil des Täters reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09, wistra 2009, 351; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07, wistra 2008, 342, 343) oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f.;… Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2). - LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
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Dies setzt voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, sich oder jedenfalls einem von ihm maßgeblich beherrschten Unternehmen durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2003, 297 f.; NStZ-RR 2008, 282). - BGH, 09.05.2012 - 5 StR 499/11
Betrug als uneigentliches Organisationsdelikt (Betrugsvorsatz: Vertrauen des …
Fließen diese Gelder an eine Kapitalgesellschaft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, wistra 2008, 379; vom 19. Dezember 2007 8 9 10 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282), inwieweit der Täter sich das im Vermögen der Kapitalgesellschaft befindliche Geld verschaffen kann. - BGH, 26.05.2009 - 4 StR 10/09
Besonders schwerer Fall des Betruges (gewerbsmäßiges Handeln bei mittelbaren …
Insoweit ist erforderlich, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08). - LG Schweinfurt, 23.08.2021 - 1 KLs 3 Js 5671/19
Gewerbsmäßiger Betrug und Computerbetrug in der Telekommunikationsbranche
Für Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB reicht es aus, wenn der Täter sich mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, insbesondere wenn die Vermögensvorteile an eine von ihm beherrschte Gesellschaft fließen und er ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (BGH, NStZ-RR 2008, 282 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 07.11.2024 - 2 St 3 BJs 48/22
Geheimer Rüstungsdeal über Drittländer zur Umgehung der sogenannten …
Der Angeklagte hat sich somit bereits durch den Vermögenszufluss an die von ihm beherrschten Gesellschaften mittelbar einen eigenen Vermögensvorteil verschafft, weil er darauf - wie von ihm beabsichtigt - ohne weiteres zugreifen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 490/16 - Rn 69, juris; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 - Rn 6, juris) und tatsächlich auch durch weitere Überweisungen an sich zugegriffen hat. - LG Bochum, 28.07.2014 - 2 KLs 21/13
Täuschung der darlehensgebenden Unternehmen über die ihrer Darlehenszusage …
- LG Kiel, 31.05.2023 - 3 KLs 544 Js 26979/14
- LG Bonn, 13.07.2010 - 27 KLs 3/10
- LG Hamburg, 13.12.2024 - 640 KLs 20/23
Strafbarkeit des CBD-Handels bei möglichem Missbrauch zu Rauschzwecken
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