Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77
Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76 - und vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76). - BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen …
Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77
Von dem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 - und vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77). - BGH, 30.04.1976 - 5 StR 272/76
Verweisung in Urteilsgründen auf ein anderes Urteil als zur Aufhebung des Urteils …
Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77
Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76 - und vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76).
- BGH, 04.06.1976 - 2 StR 247/76
Zulässigkeit der Änderung der Feststellungen des ersten Urteils zum Schuldspruch …
Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77
Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76 - und vom 4. Juni 1976 - 2 StR 247/76). - BGH, 02.12.1975 - 1 StR 683/75
Strafbarkeit wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in …
Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77
Der Senat hatte mit Urteil vom 2. Dezember 1975 (1 StR 683/75) den Schuldspruch dahin geändert, daß die tateinheitliche Verurteilung wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Urkundenfälschung wegfällt, und hatte den Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. - BGH, 13.10.1976 - 3 StR 374/76
Heranziehung von Feststellungen eines Urteils zum Strafausspruch für das neue …
Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 128/77
Von dem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 - und vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77).
- BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81
Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen …
Dies soll nach ständiger Rechtsprechung auch gelten, wenn der neue Tatrichter die erforderlichen Feststellungen selbständig und in eigener Verantwortung getroffen hat und danach zu dem Ergebnis kommt, daß sie mit den aufgehobenen völlig übereinstimmen (BGH, U. v. 3.7.1975 - 4 StR 255/75 - VRS 50, 340, 342;B. v. 13.10.1976 - 3 StR 374/76;B. v. 2.3.1977 - 3 StR 18/77 - NJW 1977, 1247;B. v. 3.5.1977 - 1 StR 128/77;B. v. 22.2.1978 - 4 StR 62/78 - bei Holtz MDR 1978, 460;B. v. 15.4.1980 - 5 StR 204/80;B. v. 8.7.1980 - 5 StR 374/80;B. v. 31.7.1980 - 4 StR 399/80;B. v. 30.9.1980 - 1 StR 426/80;B. v. 5.6.1981 - 2 StR 298/81;B. v. 23.6.1981 - 5 StR 340/81;B. v. 4.8.1981 - 1 StR 446/81;B. v. 4.9.1981 - 2 StR 441/81). - BGH, 08.01.1982 - 2 StR 730/81
Heranziehung der Feststellungen zum Werdegang und zu den Vorverurteilungen aus …
Deshalb war der neue Tatrichter gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen und zum Lebensweg des Angeklagten nicht nur selbst zu treffen, sondern diese in den Urteilsgründen auch mitzuteilen (BGHSt 24, 274, 275 und ständige Rechtsprechung; vgl. u.a.BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1976, 2 StR 247/76 und vom 3. Mai 1977, 1 StR 128/77).Denn das neue Urteil kann für die auf die Sachrüge gebotene Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dann eine verläßliche Grundlage abgeben, wenn die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen unabhängig von den aufgehobenen früheren Feststellungen neu festgestellt und auch mitgeteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976, 3 StR 374/76, vom 2. März 1977, 3 StR 18/77 und vom 3. Mai 1977, 1 StR 128/77).
- BGH, 03.06.1991 - 4 StR 220/91
Reichweite des Verbots der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen …
Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80; bei Holtz MDR 1978, 460; Beschluß vom 3. Mai 1977 - 1 StR 128/77; NJW 1977, 1247). - BGH, 27.11.1979 - 5 StR 722/79
Zulässigkeit der Bezugnahme auf ein früheres Urteil hinsichtlich der …
Der Tatrichter hätte vielmehr eigene Feststellungen treffen und sie in den Urteilsgründen mitteilen müssen (BGH Beschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76 - vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 - vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77 = NJW 1977, 1247 - vom 3. Mai 1977 - 1 StR 128/77 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".