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| BGH, 29.04.1958 - 1 StR 131/58 |
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Volltextveröffentlichung
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 1 StR 131/58
Denn das Anwartschaftsrecht auf Rückübereignung des Kraftwagens hatte für den Angeklagten und die Konkursgläubiger zumindest einen Vermögenswert in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem damaligen Verkaufswert des Kraftwagens (etwa 4.000 DM) und der der Firma B. gegen den Angeklagten noch zustehenden Restforderung von 2.048,75 DM (vgl. BGHSt 3, 32, 34 ff.; 5, 120). - BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 1 StR 131/58
Das (für die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmte) Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57 - , dem zufolge des Verheimlichen und das Beiseiteschaffen eines zur Konkursmasse gehörigen Vermögensstückes als ein Verbrechen des betrügerischen Bankrotts anzusehen sind, betrifft den Fall, daß das Verheimlichen dem Beiseiteschaffen nachfolgt.
- BGH, 22.06.2022 - 2 StR 353/21
Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit, …
Der dreimalige Vermögensabfluss hätte die Insolvenzmasse zum Nachteil aller Gläubiger geschmälert und damit die durch das ursprüngliche Verheimlichen der Vermögensposition entstandene Rechtsgutverletzung zu deren Nachteil vertieft (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 131/58, auszugsweise bei Herlan, GA 1959, 49).
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