Rechtsprechung
| BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 353 StPO
Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: kein Feststellungsbedarf bei Aufhebung des Strafausspruchs in der Revision unter Aufrechterhaltung der Feststellungen; erneute Beweisaufnahme) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Entscheidung zur besonderen Schuldschwere i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) ; Grundlagen der Entscheidung ; Fall der Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung; Bestehen gebliebene tatsächliche Feststellungen als Inbegriff der neuen Verhandlung; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 354 Abs. 2
Einführung der bindenden Feststellungen nach teilweiser Aufhebung und Zurückverweisung in die neue Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02
Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die …
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
Der neue Tatrichter muss diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233).Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599;… Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).
- BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig …
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599;… Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34). - BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01
Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht …
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
Es hatte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt; insoweit hat der Senat mit Beschluß vom 9. August 2001 (StraFo 2001, 390) das Urteil des Landgerichts aufgehoben. - BGH, 19.09.2001 - 3 StR 339/01
Unzulässige Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599;… Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).
- BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16
Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei …
Der neue Tatrichter muss die bestehen gebliebenen Feststellungen deswegen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 585/14, NStZ 2015, 600; Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, StraFo 2003, 384;… Urteil vom 24. September 1987 - 4 StR 413/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 3). - BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14
Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung …
Der neue Tatrichter muss die bestehen gebliebenen Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, StraFo 03, 384). - BGH, 22.10.2025 - 2 StR 346/25
Verwerfung einer Revision als unbegründet (erfolglose Aufklärungs- und …
Rn. 1 Die Aufklärungsrüge "bezüglich der fehlerhaft festgestellten Verbüßung von einer Woche Jugendarrest durch den Angeklagten" ist bereits deshalb unbegründet, weil diese Tatsache durch das Urteil im ersten Rechtsgang bindend festgestellt war (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 27. November 1959 - 4 StR 394/59, BGHSt 14, 30, 38, und vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340, 344; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 42).
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