Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2015 - 1 StR 133/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs (Abweisung eines eingeforderten Schmerzensgeldes in voller Höhe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Absehen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Übrigen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 1; StPO § 473 Abs. 4
Absehen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Übrigen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10
Ergänzungen der Adhäsionsaussprüche (Vorbehalt des Übergangs auf …
Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 1 StR 133/15
Dies hätte es allerdings in die Urteilsformel aufnehmen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10 Rn. 4).
- BGH, 19.07.2022 - 4 StR 167/22
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Zugänglichmachen: …
Da das Landgericht über den Schmerzensgeldanspruch nur dem Grunde nach entschieden hat, hätte es gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich der Höhe des Anspruchs von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 ? 1 StR 133/15). - BGH, 21.04.2021 - 1 StR 27/21
Umsatzsteuerhinterziehung (Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der …
Schließlich hätte das Landgericht beim Adhäsionsausspruch im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich der Höhe der Ansprüche von einer Entscheidung abgesehen worden ist, da es über die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nur dem Grunde nach entschieden hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 2021 - 6 StR 419/20 Rn. 4 und vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15 Rn. 3). - BGH, 04.04.2023 - 6 StR 122/23
Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des …
Nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO wäre deshalb im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen gewesen, dass hinsichtlich des nicht zuerkannten Teils der geltend gemachten Zinsen von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15; vom 28. Juni 2022 - 6 StR 143/22).
- BGH, 30.09.2024 - 6 StR 331/24
Vorsätzliches unerlaubtes Führen einer Schusswaffe, vorsätzlicher unerlaubter …
Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO hätte es deshalb im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich des nicht zuerkannten Teils des geltend gemachten Anspruchs von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15). - BGH, 10.03.2021 - 6 StR 419/20
Adhäsionsverfahren (Urteilstenor: Korrektur und Ergänzung des …
Da das Landgericht über die Schmerzensgeldansprüche nur dem Grunde nach entschieden hat, hätte es gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich der Höhe der Ansprüche von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15). - BGH, 27.01.2021 - 6 StR 439/20
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs im Urteilstenor
Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO hätte es deshalb im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich des nicht zuerkannten Teils der geltend gemachten Ansprüche von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15). - BGH, 16.10.2024 - 6 StR 498/24
Handeltreiben mit Cannabis (Bewertungseinheit); Adhäsionsverfahren (Beginn des …
Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO hätte es im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich des nicht zuerkannten Teils des geltend gemachten Anspruchs von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15;… vom 30. April 2024 - 6 StR 74/24, Rn. 2). - BGH, 06.11.2024 - 6 StR 423/24
Vergewaltigung (minder schwerer Fall: rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung)
Im Urteilstenor hätte daher nach § 406 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 StPO ausgesprochen werden müssen, dass im Übrigen von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15; vom 28. Juni 2022 - 6 StR 143/22; vom 21. März 2024 - 6 StR 33/24). - BGH, 28.06.2022 - 6 StR 143/22
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs im Urteilstenor
Nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO hätte es deshalb im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich des nicht zuerkannten Teils der geltend gemachten Zinsen von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15).
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