Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1975 - 1 StR 135/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufgabe des Tatrichters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von erwachsenen Zeugen - Milderungsgrund des § 213 Alternative 1 Strafgesetzbuch für den in gerechtem Zorn handelnden Täter - Erfordernis der ganzheitlichen Betrachtung bei der Prüfung von Reizung zum Zorn durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 1 StR 135/75
Das Gericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung betont, daß die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von erwachsenen Zeugen ureigene Aufgabe des Tatrichters ist (BGHSt 8, 130, 131; ständige Rechtsprechung). - BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen unter besonderer Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 1 StR 135/75
Zur Frage der zuständigen Strafkammer im Falle der Zurückverweisung an das Schwurgericht wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 - (NJW 1975, 743 = MDR 1975, 329) verwiesen.
- BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers
Zwar kommt es bei § 213 erste Alternative StGB "nicht ausschließlich auf Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben, sondern es kann auch eine Unbill bedeutsam sein, die der Täter dem Opfer in der Vergangenheit zugefügt hat" (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75); es kann eine "Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens" geboten sein (BGH NStZ 1983, 554; BGH MDR 1961, 1027; Eser NStZ 1981, 431; 1984, 52). - BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83
Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des …
Insbesondere im Rahmen von Ehe und geschlechtlicher Partnerschaft wird diese Beurteilung häufig eine Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens erfordern (BGH LM StGB § 213 Nr. 6; BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75). - BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78
Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den …
Er entfällt, wenn der Täter selbst in vorwerfbarer Weise zur Verschärfung der Situation beigetragen hat (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75).
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