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| BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit infolge Alkoholeinflusses - Berechnung einer Blutalkoholkonzentration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration
Auszug aus BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92
Dann aber lag die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit nahe und wäre deshalb unter Berücksichtigung der BAK anhand der äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung des Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321;… BGHR a.a.O. Blutalkoholkonzentration 13). - BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke - …
Auszug aus BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92
- Alkoholmenge in Gramm (hier fünf Liter Bier = normalerweise ca. 200 g Alkohol), bei Abzug eines Resorptionsdefizits von (hier zu Gunsten des Angeklagten nur) 10 %, dividiert durch das reduzierte Körpergewicht um (im Falle normaler Statur) den Faktor 0, 7 (also z.B. 80 kg × 0,7 = 56 kg), abzüglich eines Alkoholabbaus von 0, 1 %o pro Stunde zwischen Trinkbeginn und Tatentschluß (vgl. im einzelnen zur sog. Widmark-Formel BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12) -. - BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des …
Auszug aus BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92
Dann aber lag die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit nahe und wäre deshalb unter Berücksichtigung der BAK anhand der äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung des Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321;… BGHR a.a.O. Blutalkoholkonzentration 13).
- BGH, 10.04.2013 - 5 StR 74/13
Strafverfahren wegen Totschlags: Revisionsgerichtliche Überprüfung der Annahme …
Im Übrigen bemerkt der Senat in Ergänzung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 20. Februar 2013: Wenn das Landgericht bei der auf den Trinkmengenangaben des Angeklagten beruhenden Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) zur Tatzeit wirklich - wie in den Urteilsgründen ausgeführt - "zugunsten des Angeklagten" einen stündlichen Abbau von 0, 2 Promille zugrunde gelegt hätte, wäre dies rechtsfehlerhaft, weil bei der Frage der Schuldfähigkeit die maximale BAK festzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 152/92).
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