Rechtsprechung
| BGH, 21.09.1995 - 1 StR 158/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umfang des Verfahrens - Schwierigkeit des Verfahrens - Aufgewendete Arbeitszeit - Indiz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 99
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
- BGH, 21.09.1995 - 1 StR 158/95
Papierfundstellen
- Rpfleger 1996, 169
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 22.03.1990 - 3 AR 65/89
Auszug aus BGH, 21.09.1995 - 1 StR 158/95
Sie kann daher nur Indiz für Umfang oder Schwierigkeit des Verfahrens sein, nicht aber als unmittelbarer Maßstab für die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung dienen (OLG Karlsruhe StV 1990, 367 m.w.Nachw.).
- OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit, …
Die aufgewendete Arbeitszeit ist vielmehr Indiz für Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, nicht unmittelbarer Maßstab für die Entscheidung über die Pauschvergütung (BGH Rpfleger 1996, 169 Rdn. 9 nach juris). - OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17
Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als …
Die Arbeitszeit kann vielmehr nur Indiz für Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens sein, nicht aber unmittelbarer Maßstab für die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung (BGH Rpfleger 1996, 169 Rdn. 9 nach juris) Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz will zwar im Gegensatz zur Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung den Zeitaufwand des Rechtsanwalts stärker berücksichtigen. - OLG Braunschweig, 14.02.2025 - 1 AR 15/24
Pauschgebühr, Wahlanwalt, Voraussetzungen, besonderer Umfang, besondere …
Die individuell aufgewendete Arbeitszeit ist nicht der unmittelbare Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1995, 1 StR 158/95, juris, Rn. 9; OLG München…, Beschluss vom 22. Januar 2021, 1 AR 251/20 - 1 AR 266/20, juris, Rn. 38), weil sich der Senat bei der gebotenen Beurteilung primär an den objektiv bewertbaren, ihm anhand der Akten zugänglichen Umständen orientieren muss. - BGH, 16.07.1998 - 1 StR 576/97
Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung
Unter diesen Umständen erweist sich die gesetzliche Gebühr aus § 97 BRAGO nicht als unzumutbar niedrig (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 1995 - 1 StR 158/95). - BGH, 09.05.1996 - 1 StR 561/95 Dabei sind als Maßstab zur Beurteilung von Umfang und Schwierigkeit einer Sache gleichartige Verfahren heranzuziehen, hier also Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. vom 21. September 1995 - 1 StR 158/95 - Rpfleger 1996, 169 ).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de
StGB § 21
Verfahrensgang
- BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
- BGH, 21.09.1995 - 1 StR 158/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.). - BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.). - BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.;… BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.).
- BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.). - BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76
Bedeutung einer Drogenabhängigkeit für die Verminderung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
Dementsprechend enthält auch das angefochtene Urteil nichts, was dafür spräche, daß der Angeklagte unter dem Einfluß von Entzugswirkungen "mit dem Ziel ihrer unmittelbaren und umgehenden Beseitigung" (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76) gehandelt hätte. - BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.). - BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95
Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.).
- BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes …
Indes begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 sowie BGH, Urteile vom 13. Juni 1995 - 1 StR 158/95 - bei Detter NStZ 1996, 183 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95).
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