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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5366
BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60 (https://dejure.org/1960,5366)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1960 - 1 StR 161/60 (https://dejure.org/1960,5366)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1960 - 1 StR 161/60 (https://dejure.org/1960,5366)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • RG, 30.07.1937 - 1 D 710/36

    1. Hat ein Provisionsreisender bei dem Offenbarungseide nach dem § 807 ZPO. auch …

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60
    Das ist unrichtig (s. RGSt 71, 300; BGH LM Nr. 13 zu § 807 ZPO).

    Soweit er als Provisionsvertreter tätig war und weiter tätig werden wollte, mußte er allerdings Angaben machen (RGSt 71, 300).

  • BGH, 14.06.1955 - 5 StR 170/55
    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60
    Diese Verpflichtung würde auch zu bejahen sein, wenn man der in BGHSt 7, 375 vertretenen weitergehenden Auffassung nicht folgen wollte.
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 447/55
    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60
    Soweit der Angeklagte selbständige Geschäfte betrieb (Vertrieb von Plastiken, die er selbst anfertigte, von Elektrogeräten, die er von Fall zu Fall einkaufte, und von Rasierklingen), bestand überhaupt keine Offenbarungspflicht hinsichtlich der Tatsache einer solchen Tätigkeit (RGSt 68, 130; BGHSt 8, 399).
  • BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60
    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 20. November 1959 - 1 StR 294/59 - (NJW 1960, 205 Nr. 53) entschieden, daß das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sache selbst dann im Vermögensverzeichnis anzugeben ist, wenn der Restkaufpreis dem Zeitwert der Sache gleichkommt oder ihn sogar übersteigt.
  • RG, 26.03.1934 - 3 D 224/34

    Muß beim Offenbarungseid nach § 807 ZPO. die Tatsache, daß der Schuldner Inhaber …

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60
    Soweit der Angeklagte selbständige Geschäfte betrieb (Vertrieb von Plastiken, die er selbst anfertigte, von Elektrogeräten, die er von Fall zu Fall einkaufte, und von Rasierklingen), bestand überhaupt keine Offenbarungspflicht hinsichtlich der Tatsache einer solchen Tätigkeit (RGSt 68, 130; BGHSt 8, 399).
  • BGH, 15.06.1965 - 1 StR 150/65

    Verurteilung wegen Meineids - Offenbarung von Geschäftsverbindungen

    Was der Schuldner über die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse angibt und für die Zugriffsmöglichkeit der Gläubiger von Bedeutung sein kann, insbesondere seine Angabe über die Höhe eines Anspruchs, muß der Wahrheit entsprechen, denn der Angeklagte beschwört die Richtigkeit seiner Angaben (BGH Urteil vom 26. April 1960 - 1 StR 161/60).
  • BGH, 03.11.1964 - 1 StR 411/64

    Verurteilung wegen Meineids - Leistung eines Offenbarungseides

    Aber gerade in dieser Richtung läßt das angefochtene Urteil Feststellungen vermissen (s. hierzu RGSt 68, 130; BGHSt 8, 399 und die mit dem Urteil des Landgerichts Mainz in der Strafsache gegen Behrend - 2 KLs 9/59 - befaßte Entscheidung des Senats vom 26. April 1960 - 1 StR 161/60 - Seite 4).
  • BGH, 21.06.1960 - 1 StR 217/60

    Rechtsmittel

    Im übrigen war er zu näheren Angaben über seine Einkünfte nur insoweit verpflichtet, als ihm aus dieser Tätigkeit Ansprüche bereits entstanden waren oder auf Grund bereits erteilter Aufträge voraussichtlich entstehen würden (Urteil des Senate vom 26.4. 1960 - 1 StR 161/60).
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