Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2014 - 1 StR 166/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 26.06.2014 - 1 StR 166/14
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3) entfaltet eine Verurteilung, die - wie hier diejenige durch den genannten Strafbefehl - durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, keine Zäsurwirkung.
- BGH, 13.10.2015 - 2 StR 495/14
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: keine Zäsurwirkung einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt erledigten Vorverurteilungen keine Zäsurwirkung zu (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, NJW 1988, 1801, 1802; Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 StR 166/14). - BGH, 06.02.2020 - 5 StR 663/19
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Im Blick darauf kam ihre keine Zäsurwirkung mehr zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - 1 StR 166/14; vom 16. März 2016 - 5 StR 78/16; Sander, NStZ 2016, 584, 588).
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