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| BGH, 02.11.1995 - 1 StR 167/95 |
Zitiervorschläge
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Fahrt zum Jeep
§§ 211, 22 StGB, Heimtücke, maßgeblicher Zeitpunkt: Eintritt in das Versuchsstadium
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils bei einem Widerspruch des Schuldumfangs und der wesentlichen Modalitäten des Tathergangs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 98
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02
Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches …
Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440). - BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03
Unvollständige / widersprüchliche Beweiswürdigung (Beruhen; nachlässige …
Rn. 10 Zum einen betrifft die Beweiswürdigung zum Bauchstich, der innerhalb eines einheitlichen Geschehens als die schwerwiegendste der drei Verletzungshandlungen anzusehen ist, nicht nur den Schuldumfang, sondern wesentliche Modalitäten des Tathergangs (vgl. BGH Beschl. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95; Beschl. vom 13. Mai 1993 - 1 StR 232/93;… Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 StPO Rdn. 13). - BGH, 28.11.1995 - 1 StR 558/95
Sexualdelikte - Voraussetzungen für Schuldspruch - Fahrlässige Körperverletzung
Das Sachurteil muß den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozeßstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muß vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urt. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95). - LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12
Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht
Massgeblicher Zeitpunkt für die Vorstellung des Opfers, keinen Angriff erwarten zu müssen, ist grundsätzlich der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung; das heisst mit Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (st. Rspr., so z.B. BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382; BGH, Urteil v. 09.01.1991 - 3 StR 205/90 in NJW 1991, 1963; BGH, Urteil v. 02.11.1995 - 1 StR 167/95 in LSK 1996, 220166; BGH, Urteil v. 11.10.2005 - 1 StR 250/05 in NStZ-RR 2006, 10; BGH, Urteil v. 29.4.2009 - 2 StR 470/08 in NStZ 2009, 569). - LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11 Insoweit ist grundsätzlich auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGH Urteil vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95 - NStZ-RR 1996, 98).
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