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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1980 - 1 StR 168/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,7999
BGH, 20.05.1980 - 1 StR 168/80 (https://dejure.org/1980,7999)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1980 - 1 StR 168/80 (https://dejure.org/1980,7999)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - 1 StR 168/80 (https://dejure.org/1980,7999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mängel der Strafzumessung - Fehlen einer tatrichterlichen Würdigung, die erkennen ließe, aufgrund welcher Umstände das Vorliegen einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln angenommen wurde - Fehlen von Erwägungen, ob trotz Vorliegen eines Regelbeispiels die Tat als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 168/80
    Für das Revisionsgericht ist nicht nachprüfbar, ob das Landgericht von rechtlich zutreffenden Erwägungen (vgl. BGHSt 26, 355, 357 f) [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76] ausgegangen ist.
  • BGH, 07.12.1977 - 3 StR 461/77

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von Haschisch - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 168/80
    Die Annahme eines Regelbeispiels entbindet nämlich den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung, ob der für den besonders schweren Fall vorgesehene Strafrahmen im Einzelfall angemessen ist und nicht in der Tat oder in der Täterperson Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben (BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 461/77 -).".
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Regelbeispiels entbindet den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung ob in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGHSt 20, 121, 125; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 461/77; Beschluß vom 20. Mai 1980 - 1 StR 168/80).
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