Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1968 - 1 StR 17/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Unterschlagung, wegen fortgesetzten Betrugs im Rückfall in Tateinheit mit Diebstahl im Rückfall - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1147
- MDR 1968, 509
- DB 1968, 888
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BGH, 05.03.1968 - 1 StR 17/68
Die Rechtsprechung fordert dafür, daß der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters und daß der Vertretene bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Angeklagten hätte verhindern können (BGHZ 5, 111, 116) [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51]. - BGH, 05.02.1963 - 5 StR 553/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.03.1968 - 1 StR 17/68
Ein etwaiger Irrtum des Angeklagten hierüber wäre bedeutungslos, da er auf jeden Fall angenommen hat, daß "das Vermögen eines anderen" beschädigt werden würde (vgl. BGH Urt.v. 2. September 1954 - 2 StR 177/54 S. 5; Urt.v. 21. November 1957 - 4 StR 439/57; Urt.v. 5. Februar 1963 - 5 StR 553/62). - BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.03.1968 - 1 StR 17/68
Ein etwaiger Irrtum des Angeklagten hierüber wäre bedeutungslos, da er auf jeden Fall angenommen hat, daß "das Vermögen eines anderen" beschädigt werden würde (vgl. BGH Urt.v. 2. September 1954 - 2 StR 177/54 S. 5; Urt.v. 21. November 1957 - 4 StR 439/57; Urt.v. 5. Februar 1963 - 5 StR 553/62).
- OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 19 U 83/22
Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand geschäftlicher E-Mails
Hierzu gehört, dass eine echte Quittung - bzw. Rechnung - überbracht werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1968 - 1 StR 17/68, juris Rn. 3; BAG…, Urteil vom 11. November 1960 - 4 AZR 361/58, juris Rn. 22). - BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
Auswirkungen der Vertretungsfiktion des § 56 Handelsgesetzbuch (HGB) auf das …
In solchen Fällen verfügt der getäuschte Schuldner unmittelbar über das Vermögen des geschädigten Gläubigers (…Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 67; vgl. auch BGH NJW 1968, 1147 f.).
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