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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2557
BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,2557)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1994 - 1 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,2557)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,2557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens - Vorweggenommene Beweiswürdigung - Auslandszeuge - Vernehmungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 ; StPO § 244 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 554
  • StV 1994, 633
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Soweit es um die Anwendung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO geht, hat die Kammer den tatsächlichen Kern ihrer maßgeblichen Erwägungen in kurzer, aber noch ausreichender Weise dargelegt (vgl. BGH StV 1994, 229).

    Der Senat sieht deshalb nach erneuter Überprüfung keinen Anlaß, von seiner bereits früher geäußerten Meinung abzuweichen(Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93 = StV 1994, 229, zur Veröffentlichung in BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93] vorgesehen;… ebenso Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 85 und 106;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 244 Rdn. 43f;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 740).

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag - …

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Auch insoweit wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer aber zu beachten haben, daß bei der Prüfung eines Aufklärungserfolges i.S.d. § 31 Nr. 1 BtMG auf den Zeitpunkt der erneuten Hauptverhandlung abzustellen ist (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung …

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt, daß der Fehler die Verfahrensführung beeinflußt und die Verfahrensbeteiligten gehindert hat, andere Anträge zu stellen (BGHSt 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S];… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 351 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Damit steht fest, daß ein von § 31 BtMG vorausgesetzter Aufklärungserfolg bis zum Ende der Hauptverhandlung insofern gerade nicht eingetreten ist (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen …

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des 5. Strafsenates, bei der Entscheidung über die Vernehmung eines Auslandszeugen seien die für den Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation nicht anwendbar(Beschluß v. 22. März 1994 - 5 StR 95/94 = StV 1994, 283).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 ), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen - …

    Kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der benannte Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. BGH, NJW 1994, S. 1484 f.;… BGH, StV 1994, S. 283 f.; S. 635; NStZ 1994, S. 554 ; S. 593).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung - …

    Zudem beachtet die Staatsanwaltschaft hierbei nicht, daß die Ladung des Zeugen Ha. im Ausland zu bewirken gewesen wäre und das Gericht deshalb im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens auch den (geringen) Beweiswert hätte berücksichtigen dürfen (vgl. § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 [BVerfG 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96]), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

    Eine Divergenz, wie sie der 1. Strafsenat im Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - annimmt, besteht nicht.
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94

    Beweisantrag - Auslandszeuge - Beweisantizipation - Aufklärungspflicht

    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist dabei - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Beweisantizipation nach Maßgabe der Aufklärungspflicht möglich, für welche nicht die von der Rechtsprechung speziell für den Augenschein aufgestellten Grenzen gelten (vgl. dazu BGH StV 1994, 229, 283; BGH, Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - eine Divergenz zwischen 1. und 5. Strafsenat besteht nicht: siehe Senatsbeschluß vom 7. September 1994 - 5 StR 478/94 -).
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