Rechtsprechung
| BGH, 17.06.1952 - 1 StR 19/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - 1 StR 19/52
Eine Prozeßstrafe für blosses Leugnen kennt das Strafrecht nicht (BGHSt 1, 103, 105).
- BGH, 13.05.1980 - 1 StR 11/80
Anforderungen an die Strafbarkeit wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit …
Die Angabe des Verbleibs der Gelder hätte vielmehr das Eingeständnis seiner Schuld bedeutet; daß der Angeklagte aber kein Geständnis ablegte, könnte ihm allenfalls dann straferschwerend angelastet werden, wenn seine Schuld ohne jeden vernünftigen Zweifel zu Tage gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. Juni 1952 - 1 StR 19/52; vgl. BGHSt 1, 105). - BGH, 17.11.1953 - 1 StR 516/53
Rechtsmittel
Die Begründung, mit der die Strafmilderung versagt worden ist, verstösst gegen den Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist (BGH 1 StR 19/52 vom 17. Juni 1952, 2 StR 596/52 vom 12. Juni 1953). - BGH, 04.03.1971 - 4 StR 440/70
Fehlende Reue als Strafzumessungsgrund
Fehlende Reue darf nicht um ihrer selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden; sie muß auf eine rechtsfeindliche Gesinnung des Täters hindeuten, die weitere Straftaten befürchten läßt (BGHSt 1, 105, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; Urteil vom 17. Juni 1952, 1 StR 19/52).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.