Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätze für die nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - Einbeziehung von vor dem frühesten Urteil begangenen Taten in die neue Gesamtstrafenbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76
Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist, daß der Richter sich auf den Standpunkt zu stellen hat, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verurteilung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 55 Rdn. 1) und zwar in dem Verfahren, das zuerst zu einer Verurteilung führte (vgl. BGHSt 7, 180, 181; BGH, Urteil vom 1. März 1963 - 4 StR 36/63; OLG Zweibrücken NJV 68, 310, 311). - RG, 05.04.1881 - 532/81
1. Können in verschiedenen Erkenntnissen gegen eine Person zusammen mehr als 15 …
Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76
Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist, daß der Richter sich auf den Standpunkt zu stellen hat, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verurteilung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 55 Rdn. 1) und zwar in dem Verfahren, das zuerst zu einer Verurteilung führte (vgl. BGHSt 7, 180, 181; BGH, Urteil vom 1. März 1963 - 4 StR 36/63; OLG Zweibrücken NJV 68, 310, 311). - RG, 29.10.1888 - 2011/88
83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor …
Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76
Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist, daß der Richter sich auf den Standpunkt zu stellen hat, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verurteilung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 55 Rdn. 1) und zwar in dem Verfahren, das zuerst zu einer Verurteilung führte (vgl. BGHSt 7, 180, 181; BGH, Urteil vom 1. März 1963 - 4 StR 36/63; OLG Zweibrücken NJV 68, 310, 311). - BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76
Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist, daß der Richter sich auf den Standpunkt zu stellen hat, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verurteilung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 55 Rdn. 1) und zwar in dem Verfahren, das zuerst zu einer Verurteilung führte (vgl. BGHSt 7, 180, 181; BGH, Urteil vom 1. März 1963 - 4 StR 36/63; OLG Zweibrücken NJV 68, 310, 311). - BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63
Annahme einer tateinheitlichen Verbindung zwischen dem Diebstahl eines Autos …
Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76
Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist, daß der Richter sich auf den Standpunkt zu stellen hat, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verurteilung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 55 Rdn. 1) und zwar in dem Verfahren, das zuerst zu einer Verurteilung führte (vgl. BGHSt 7, 180, 181; BGH, Urteil vom 1. März 1963 - 4 StR 36/63; OLG Zweibrücken NJV 68, 310, 311).
- BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
Wiederholungstäterschaft als für die Strafhöhe berücksichtungsfähiger …
In diese Gesamtstrafe dürfen dann nur diejenigen rechtskräftigen Strafen aus weiteren Vorverurteilungen einbezogen werden, die für Taten ausgesprochen worden sind, die ebenfalls vor der frühesten Vorverurteilung begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - OLG Zweibrücken NJW 1968, 310 [OLG Zweibrücken 10.10.1967 - Ws 201/67]; OLG Hamm MDR 1976, 162 [OLG Hamm 09.10.1975 - 2 Ws 282/75];… Schönke/Schröder/Stree StGB 19. Aufl. § 55 StGB Rdn. 15 bis 17;… Vogler in LK 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 11 bis 14). - BGH, 11.01.1980 - 3 StR 445/79
Erforderlichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe mit einer Freiheitsstrafe aus …
Die Strafkammer ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß eine Gesamtstrafe mit der Freiheitsstrafe aus dem früheren Urteil des Landgerichts Ulm vom 27. Oktober 1975 hätte gebildet werden müssen, wenn jene Strafe nicht schon vor der Hauptverhandlung vollstreckt worden wäre (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - und 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 55 Rdn 5 a.E.). - BGH, 19.06.1981 - 4 StR 299/81
Unerlaubte Bildung von drei Gesamtstrafen - Grundgedanke des § 55 StGB
Nur die Taten können allerdings in die neue Gesamtstrafenbildung einbezogen werden, die vor dem ersten Urteil begangen worden sind (BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76). - BGH, 06.07.1982 - 5 StR 384/82
Strafrechtliche Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung - …
Sind frühere Verurteilungen bereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden, so kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt abzuurteilende Tat vor dem ersten Urteil begangen wurde; eine zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil begangene Tat ist gesondert abzuurteilen (…BGH GA 1956, 50; BGHSt 9, 370, 383; BGH Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - bei Spiegel DAR 1977, 149; BGH Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 StR 194/80 -).
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