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| BGH, 08.07.1952 - 1 StR 199/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.02.1958 - VI ZR 58/57 Mag der Nebel auch, wie der Beklagte unter Bezugnahme auf den Inhalt der Strafakten 7 Ms 38/54 Amtsgericht Montabaur und seine dortige Sachdarstellung behauptet hat, als dichte Wand plötzlich vor ihm erschienen sein, so hätte er doch keinesfalls mit unverminderter Geschwindigkeit in den Nebel hineinfahren dürfen, sondern sich unter entsprechender Verminderung seiner Fahrt darauf einstellen müssen, sein Fahrzeug notfalls innerhalb seiner Sichtweite zum Halten zu bringen (BGH Urteil vom 8. Juli 1952 1 StR 199/52 VRS 4, 461).
- BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Rechtsmittel
Ob der Kraftfahrer im Einzelfalle auch mit Hindernissen zu rechnen hat, die unvermittelt von der Seite her in den von ihm an sich eingesehenen Straßenraum treten - diese Sachlage hat das von der Revision angeführt Urteil RGZ 166, 74 im Auge (vgl. auch BGH 1 StR 199/52 vom 8. Juli 1952 in BGHSt 3, 49, 51 u. VRS 4, 447) bedarf hier keiner Entscheidung; denn die Strafkammer hat die Möglichkeit ausgeschlossen, daß der Verunglückte S. von der Seite her plötzlich in die Fahrbahn des Angeklagten geraten ist. - BGH, 20.11.1952 - 5 StR 740/52
Rechtsmittel
Eine derartige Geschwindigkeit ist unter allen Umständen verboten (vgl. BGH 3 StR 585/51v. 23.8.1951, 1 StR 850/51 v. 11.3.1952; 1 StR 199/52 v. 8.7.1952; III ZR 158/50 v. 11.1.1951).
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