Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen zur verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten - Beurteilung der Nichtanwendung der Normen zur verminderten Schuldfähigkeit eines bei der Tat im wesentlichen unauffälligen Täters trotz einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise …
Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86
Ein solches Verhalten kann daher nicht ohne weiteres als Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Hemmungsfähigkeit angesehen werden (BGH NStZ 1984, 408, 409 und 506; BGH, Urteil vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82; ständige Rechtsprechung); das muß besonders gelten, wenn der Täter bisher nicht vorbestraft ist und sozial angepaßt gelebt hat, so daß es eher naheliegt, daß eine Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens seine Straftat-mit-ausgelöst hat. - BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem …
Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86
In der Regel liegt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration schon von 2, 5 %o sehr nahe (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506). - BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86
Ein solches Verhalten kann daher nicht ohne weiteres als Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Hemmungsfähigkeit angesehen werden (BGH NStZ 1984, 408, 409 und 506; BGH, Urteil vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82; ständige Rechtsprechung); das muß besonders gelten, wenn der Täter bisher nicht vorbestraft ist und sozial angepaßt gelebt hat, so daß es eher naheliegt, daß eine Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens seine Straftat-mit-ausgelöst hat. - BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes - …
Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86
In der Regel liegt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration schon von 2, 5 %o sehr nahe (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506).
- BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Zum Teil ist davon die Rede, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 5 o/oo "sehr nahe liegen" (BGH StV 1982, 14, 15; BGH NStZ 1984, 506 ; BGH, Beschl. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 199/86).
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