Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1985 - 1 StR 200/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme eines Eventualvorsatzes bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung - Unmittelbares Ziel des Täters, dem Opfer einen "Denkzettel" zu verpassen - Mangelndes Bewusstsein des Täters, dass sein gefährliches Handeln zum Tod des Opfers führen kann, trotz Kenntnis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Es ist durchaus möglich, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, ohne doch - infolge welcher Gegebenheiten der konkreten Situation auch immer - billigend in Kauf zu nehmen, daß sein Tun zum Tode des Opfers führt (BGH, Urt. vom 11. Juni 1985 - 1 StR 200/85;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6 und 10). - BGH, 13.05.1986 - 1 StR 180/86
Subjektiver Tatbestand bei Ausführung eines Messerstiches zur Verabreichung eines …
Es ist durchaus möglich, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, ohne doch - infolge welcher Gegebenheiten der konkreten Situation auch immer - sich dessen bewußt zu werden, daß sein Tun zum Tode des Opfers führen kann (BGH NStZ 1984, 19; BGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - 1 StR 200/85; ständige Rechtsprechung).
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