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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5918
BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77 (https://dejure.org/1977,5918)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1977 - 1 StR 207/77 (https://dejure.org/1977,5918)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 (https://dejure.org/1977,5918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Vertreiben von Rauschgift - Annahme der Veräußerung von Betäubungsmitteln aufgrund einschlägiger Erfahrung mit Rauschgifttransporten - Vorliegen eines sachlich-rechtlichen Mangels eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55 …

    Auszug aus BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77
    Eine Verletzung des § 252 StPO liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Vorschrift für das Recht auf Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO nicht gilt (BGHSt 17, 245).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 15/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77
    Ein sachlichrechtlicher Mangel des Urteils liegt dann vor, wenn das Gericht dieser Pflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommt (RG HRR 1936, 1155; BGH, Urteile vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 424/58 - und vom 18. Oktober 1966 - 1 StR 346/66; vgl. auch BGHSt 6, 68, 69).
  • BGH, 18.10.1966 - 1 StR 346/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten betrügerischen …

    Auszug aus BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77
    Ein sachlichrechtlicher Mangel des Urteils liegt dann vor, wenn das Gericht dieser Pflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommt (RG HRR 1936, 1155; BGH, Urteile vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 424/58 - und vom 18. Oktober 1966 - 1 StR 346/66; vgl. auch BGHSt 6, 68, 69).
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 424/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77
    Ein sachlichrechtlicher Mangel des Urteils liegt dann vor, wenn das Gericht dieser Pflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommt (RG HRR 1936, 1155; BGH, Urteile vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 424/58 - und vom 18. Oktober 1966 - 1 StR 346/66; vgl. auch BGHSt 6, 68, 69).
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Die mangelhafte Aufklärung bedeutet hier zugleich einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils, Solange das Gericht nicht alle Mittel zur Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht etwa nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328; BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 24/77 - und vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 -).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …

    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 29.11.1978 - 3 StR 407/78

    Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Der Pflicht des Tatrichters, sich im Urteil mit allen für das Beweisergebnis wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen (vgl. BGH MDR 1951, 117; BGHSt 25, 285; BGH, Urteile vom 22. Juni 1972 - 4 StR 209/72 -, 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -, 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76 - und 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77), auf welche die Revision damit abhebt, hat das Landgericht aber ersichtlich auch nicht zuwider gehandelt.
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als …

    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 10.04.1979 - 1 StR 47/79

    Verstoß gegen die Pflicht zur umfassenden Beweiswürdigung - Verpflichtung der …

    Ihrer Verpflichtung, alle von ihr festgestellten Tatsachen, die geeignet sind, Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu ermöglichen, erschöpfend zu würdigen (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 1 StR 207/77), ist sie dabei ersichtlich nachgekommen.
  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 323/79

    Richterliche Auseinandersetzung mit der Möglichkeit des Vorliegens einer …

    Der Tatrichter ist nach anerkannten Rechtsgrundsätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 -, vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 Seite 6 - vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 Seite 7;… ferner in GA 1974, 61 m.w.Hinw.).
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