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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2001 - 1 StR 208/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7862
BGH, 01.06.2001 - 1 StR 208/01 (https://dejure.org/2001,7862)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2001 - 1 StR 208/01 (https://dejure.org/2001,7862)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 1 StR 208/01 (https://dejure.org/2001,7862)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Unzulässigkeit der Revision; Darlegungsvoraussetzungen der Aufklärungsrüge; Negativtatsachen; Aufdrängen

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines …

    Auszug aus BGH, 01.06.2001 - 1 StR 208/01
    b) Der Senat kann offenlassen, ob nicht schon allein der Umstand, daß die Revision dies nicht mitteilt und statt dessen behauptet, aus den Verfahrensakten ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß der Vater (nach der Erklärung der Mutter vom 22. März 2000) "keine Aussagebereitschaft (mehr) gehabt habe", zur Unzulässigkeit der Rüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) führt (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 50; Urteil vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92; Gribbohm NStZ 1983, 97, 102 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen …

    Auszug aus BGH, 01.06.2001 - 1 StR 208/01
    b) Der Senat kann offenlassen, ob nicht schon allein der Umstand, daß die Revision dies nicht mitteilt und statt dessen behauptet, aus den Verfahrensakten ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß der Vater (nach der Erklärung der Mutter vom 22. März 2000) "keine Aussagebereitschaft (mehr) gehabt habe", zur Unzulässigkeit der Rüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) führt (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 50; Urteil vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92; Gribbohm NStZ 1983, 97, 102 jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung …

    Beruft sich der Zeuge aber außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Aussageverweigerungsrecht, hat das Gericht regelmäßig keine Veranlassung, gleichwohl auf seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung zu bestehen (BGHSt 21, 12 f.; BGH, Beschl. vom 1. Juni 2001 - 1 StR 208/01;… in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17 zum Fall der Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO).
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