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| BGH, 12.06.1990 - 1 StR 209/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussichtliche Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs als Voraussetzung für die Dauer der Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1989 - 1 StR 86/89
Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Dauer einer Sperrfrist für …
Auszug aus BGH, 12.06.1990 - 1 StR 209/90
Aus dieser Erwägung wird nicht ausreichend deutlich, ob die Strafkammer bedacht hat, daß es hier auf die voraussichtliche Ungeeignetheit des Täters für das Fahren von Kraftfahrzeugen ankommt und die Schwere der Tatschuld nur von Bedeutung ist, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit geben kann (BGH bei Holtz, MDR 1987, 979; BGH StV 1989, 388).
- BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90
Voraussetzungen für die Festsetzung der Länge der Sperre für die Erteilung einer …
Das ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 - und 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - jeweils mit weiteren Nachweisen), fehlerhaft. - BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
Aufhebung eines Strafausspruchs hinsichtlich einer lebenslangen Sperre für die …
Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397;… BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - …und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
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