Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit - Wirtschaftliche Unabhängigkeit - Prostitutionsmilieu - Prostitution - Menschenschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 181a Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 507
- StV 1983, 239
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 493/95
Erwägungen zur Beweiswürdigung - Wiedergabe im Urteil - Abweichende Darstellung - …
Geschütztes Rechtsgut ist das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten, die davor bewahrt werden soll, als Ausbeutungsobjekt von Zuhältern in der Prostitution verharren zu müssen (BGH StV 1983, 239).Doch kommen als tatbestandsmäßig nach dem Schutzzweck der Vorschrift nur solche Beziehungen des Täters zu der Prostituierten in Betracht, durch die diese in Abhängigkeit von ihm gehalten wird (BGH NStZ 1983, 220; StV 1983, 239).
- BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen …
Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Urteil vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - und Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).
- BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82
Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO - …
Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostitutierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 - vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -).Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -); § 181 a StGB richtet sich nicht mehr wie die frühere gegen Zuhälterei gerichtete Strafvorschrift gegen die parasitäre Lebensform des Zuhälters (…BGH, a.a.O.).
- BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93
Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung
Mit dem festgestellten Verhalten brachte er Frau Polster - anders als in den in BGH NStZ 1983, 220; BGH StV 1983, 239; 1984, 334 entschiedenen Fällen - in wirtschaftliche Abhängigkeit und Beengtheit, in der sie sich früher, als sie von ihren Einkünften Beträge für die Familie, die Einrichtung des Studios und die Zurückführung von Verbindlichkeiten erübrigen konnte, nicht befunden hatte. - BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der …
Dabei ist es unerheblich, ob sich die Dirne dieser Kontrolle freiwillig unterwirft; entscheidend ist, daß diese Maßnahme dem Ziel der Vorschrift, die Selbstbestimmung der Prostituierten zu schützen (BGH NStZ 1982, 507) zuwiderläuft, also geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit zu dem Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachteilig zu beeinflussen (BGH…, Urt. vom 12. Februar 1985 - 1 StR 835/84). - BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86
Begriff des Ausbeutens
Auch die oben dargelegte Intention des Gesetzgebers, die Strafbarkeit auf Taten zu beschränken, welche die persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Menschen im Prostitutionsmilieu berühren (BGH NStZ 1982, 507), führt zu einer solch einengenden Auslegung. - BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85
Anforderungen an die Hinweispflicht im Hinblick auf genaue Art und Anzahl der …
Eine fortgesetzte Tat scheidet zwar aus, da es sich bei dem in § 181 a Abs. 1 StGB geschützten Rechtsgut, nämlich der Selbstbestimmung der Prostituierten, die davor bewahrt werden soll, als Ausbeutungsobjekt von Zuhältern in der Prostitution verharren zu müssen oder ihr noch mehr anheim zu fallen (BGH NStZ 1982, 507), um ein höchst persönliches handelt (…Laufhütte in LK Rdn. 21 vor § 174;… Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. Rdn. 16 zu § 181 a). - BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung
Entgegen der Auffassung der Revision sind nicht nur die Voraussetzungen für eine Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (letzte Variante) hinreichend belegt (UA S. 13 f), sondern auch diejenigen für eine ausbeuterische Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 507;… Laufhütte in LK 10. Aufl. § 181 a Rdn. 4): Die Geschädigte hat nach den Urteilsfeststellungen auf Veranlassung des Angeklagten, der sie gezielt in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht hatte, über vier Jahre ihren gesamten Prostitutionserlös aus der eigenen Verfügungsgewalt in eine gemeinsame Kasse eingebracht. - BGH, 12.02.1985 - 1 StR 835/84
Strafbarkeit wegen dirigierender Zuhälterei - Führen von Strichlisten als …
Rechtsgut ist die Selbstbestimmung der Prostituierten (BGH NStZ 1982, 507).
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