Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2022 - 1 StR 214/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Rüge wegen fehlerhafter Ablehnung des Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung einer Zeugin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
Rüge wegen fehlerhafter Ablehnung des Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung einer Zeugin - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kempten, 17.03.2022 - 1 KLs 240 Js 16168/21
- BGH, 26.07.2022 - 1 StR 214/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21
Hehlerei (Täter: Teilnehmer der Vortat; Absatzhilfe); Beihilfe (keine Beihilfe …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 214/22
Denn die im Antrag und in den Urteilsausführungen zur Ablehnung des Hilfsbeweisantrags vom Landgericht in Bezug genommenen Schreiben der H. Versicherung wurden nicht vorgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21 Rn. 4 f.;… LR-Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 372 mwN). - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 214/22
Dieser Ablehnungsgrund kann vom Revisionsgericht in dieser Konstellation eines Hilfsbeweisantrags aufgrund des Urteilsinhalts ohne Weiteres nachgebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18 Rn. 57 mwN).
- BGH, 20.08.2024 - 1 StR 315/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Im Übrigen sind die genannten Hilfstatsachen unschwer als gewichtiger einzustufen, sodass die Behauptungen aus dem Hilfsbeweisantrag zu etwaigen Beschönigungen ohne Weiteres als tatsächlich bedeutungslos abzulehnen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 214/22 Rn. 5 mN).
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