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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1952 - 1 StR 217/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,2753
BGH, 21.10.1952 - 1 StR 217/52 (https://dejure.org/1952,2753)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1952 - 1 StR 217/52 (https://dejure.org/1952,2753)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1952 - 1 StR 217/52 (https://dejure.org/1952,2753)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 217/52
    Es fehlt daher an einer Zueignungshandlung (BGHSt 1, 262).
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen …

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 217/52
    Betrug kann zwar auch gegeben sein, wenn K. nicht grob fahrlässig geirrt, er vielmehr auf Grund guten Glaubens durch Einigung und Übergabe die Fahrzeuge zu eigen erworben hat; denn schon die Gefahr, dass der oder die früheren Eigentümer ihm sein Recht streitig machten, kann ein wägbarer Vermögensschaden sein (vgl RGSt 73, 61; BGHSt 1, 92, 94) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51].
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten …

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 217/52
    Betrug kann zwar auch gegeben sein, wenn K. nicht grob fahrlässig geirrt, er vielmehr auf Grund guten Glaubens durch Einigung und Übergabe die Fahrzeuge zu eigen erworben hat; denn schon die Gefahr, dass der oder die früheren Eigentümer ihm sein Recht streitig machten, kann ein wägbarer Vermögensschaden sein (vgl RGSt 73, 61; BGHSt 1, 92, 94) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51].
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58

    Rechtsmittel

    In den Urteilen 1 StR 217/52 vom 21. Oktober 1952, 4 StR 321/52 vom 15. Januar 1953, 1 StR 310/53 vom 10. September 1953 und 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955 hat der Bundesgerichtshof den Fall (rechtsunwirksamer) sicherungsweiser Übereignung einer noch im Vorbehaltseigentum des Lieferers stehenden Sache im gleichen Sinne entschieden.
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