Rechtsprechung
| BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchten Mordes - Aufgabe des zunächst gefassten direkten Tötungsvorsatzes - Verdeckung einer Straftat - Behinderung oder Unschädlichmachen eines Augenzeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74
Verdeckung einer Straftat ist aber auch in der Weise möglich, daß es der Täter allein darauf anlegt, sich durch Behinderung oder Unschädlichmachen eines Augenzeugen der alsbaldigen Entdeckung und Ergreifung zu entziehen (BGHSt 11, 268, 270). - BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74
In solchen Fällen schließt der - vorhandene - bedingte Tötungsvorsatz die Verdeckungsabsicht nicht aus (BGHSt 15, 291, 297; BGH VRS 37, 28; BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70; vgl. auch BGHSt 23, 176, 194). - BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67
Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74
Denn wenn es den Angeklagten unbedingt darauf angekommen wäre, die Fahrerin endgültig als Augenzeugin auszuschalten und die Raubtat auf diese Art zu "verdecken", hätten sie die Tötung ihres Opfers auch direkt gewollt haben müssen (vgl. BGHSt 21, 283, 284/285). - BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74
In solchen Fällen schließt der - vorhandene - bedingte Tötungsvorsatz die Verdeckungsabsicht nicht aus (BGHSt 15, 291, 297; BGH VRS 37, 28; BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70; vgl. auch BGHSt 23, 176, 194). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
Erstreckung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) auf die Mordmerkmale zur …
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74
In solchen Fällen schließt der - vorhandene - bedingte Tötungsvorsatz die Verdeckungsabsicht nicht aus (BGHSt 15, 291, 297; BGH VRS 37, 28; BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70; vgl. auch BGHSt 23, 176, 194).
- BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78
Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" - Verdeckung der Täterschaft zugleich als …
Auch der vom Schwurgericht festgestellte bedingte Tötungsvorsatz schließt im vorliegenden Falle die Verdeckungsabsicht nicht aus, da das von den Tätern erstrebte Ziel - unerkannt zu entkommen - nicht nur durch den Tod des Opfers erreicht werden konnte (BGHSt 15, 291, 297; 21, 283; BGH, Urteile vom 27. August 1974 - 1 StR 222/74 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77).
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