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| BGH, 06.06.1978 - 1 StR 222/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konzentration der Schwurgerichtssachen auf eine Strafkammer - Aufteilung der Aufgaben auf mehrere Schwurgerichtskammern - Zuweisung von Aufgaben als Schwurgericht an mehrere große Strafkammern nur bei einem für eine Kammer nicht erledigbaren Geschäftsanfall - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.1978 - 1 StR 576/77
Verteilung von Schwurgerichtssachen auf eine andere Strafkammer nur bei …
Auszug aus BGH, 06.06.1978 - 1 StR 222/78
Nach den Rechtsgrundsätzen, die der Senat in seinen Entscheidungen vom 11. April 1978 (1 StR 576/77; 1 StR 752/77) im einzelnen dargelegt hat, darf das Präsidium des Landgerichts mehreren großen Strafkammern Aufgaben als Schwurgericht nur zuweisen, wenn eine Schwurgerichtskammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen. - BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Einrichtung mehrerer Strafkammern als …
Auszug aus BGH, 06.06.1978 - 1 StR 222/78
Nach den Rechtsgrundsätzen, die der Senat in seinen Entscheidungen vom 11. April 1978 (1 StR 576/77; 1 StR 752/77) im einzelnen dargelegt hat, darf das Präsidium des Landgerichts mehreren großen Strafkammern Aufgaben als Schwurgericht nur zuweisen, wenn eine Schwurgerichtskammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen.
- BGH, 23.01.1979 - 1 StR 629/78
Einrichtung einer Schwurgerichtskammer - Verstoß gegen den Grundsatz des …
Sie ließ den sich aus § 74 GVG ergebenden Rechtssatz unbeachtet, daß nur so viel Schwurgerichtskammern eingerichtet werden dürfen, wie für die Erledigung der Schwurgerichtssachen erforderlich sind (vgl. BGHSt 27, 349, 351; BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77 - und Beschluß vom 6. Juni 1978 - 1 StR 222/78). - BGH, 04.07.1978 - 4 StR 324/78
Voraussetzung für die Aufteilung der Schwurgerichtssachen auf mehrere …
Dem tritt der Senat bei (vgl. auch BGH, Beschluß vom 6. Juni 1978 - 1 StR 222/78 -).
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