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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,6635
BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75 (https://dejure.org/1975,6635)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1975 - 1 StR 223/75 (https://dejure.org/1975,6635)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1975 - 1 StR 223/75 (https://dejure.org/1975,6635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes der erforderlichen Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …

    Auszug aus BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75
    Ähnliches gilt auch bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 53 Abs. 3 StGB aF (§ 33 StGB nF) vorliegen (BGHSt 3, 194, 198).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Feststellung der Todesursache - Eignung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75
    Die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels (die ohnehin nur ausnahmsweise bei gänzlicher Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung angenommen werden kann, vgl. BGHSt 14, 339, 342) muß aus sich selbst beurteilt, das sonstige Ergebnis der Beweisaufnahme darf hierzu nicht herangezogen werden (BGH JR 1954, 310;… BGH GA 1956, 384, 385).
  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71

    Berücksichtigung mildernder Umstände im Strafausspruch (Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75
    Der Verteidigungswille braucht nicht der ausschließliche Beweggrund zu sein; daneben können Wut oder Rache eine Rolle spielen, solange der Verteidigungszweck dadurch nicht völlig zurückgedrängt wird (RGSt 60, 261, 262; 62, 76, 78; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16).
  • RG, 19.03.1928 - II 193/28

    1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der …

    Auszug aus BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75
    Der Verteidigungswille braucht nicht der ausschließliche Beweggrund zu sein; daneben können Wut oder Rache eine Rolle spielen, solange der Verteidigungszweck dadurch nicht völlig zurückgedrängt wird (RGSt 60, 261, 262; 62, 76, 78; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16).
  • RG, 01.06.1926 - I 291/26

    Wird Notwehr oder Putativ-Notwehr durch die bereits bestehende Tötungsabsicht …

    Auszug aus BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75
    Der Verteidigungswille braucht nicht der ausschließliche Beweggrund zu sein; daneben können Wut oder Rache eine Rolle spielen, solange der Verteidigungszweck dadurch nicht völlig zurückgedrängt wird (RGSt 60, 261, 262; 62, 76, 78; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung - …

    Das sonstige Ergebnis der Beweisaufnahme darf hierzu nicht herangezogen werden (BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung …

    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (…BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit …

    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 28.07.1977 - 4 StR 180/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes und wegen gemeinschaftlich …

    Das Landgericht durfte deshalb die Angaben der Angeklagten zu dieser Beurteilung nicht heranziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 304/77

    Wirkungen einer nicht durch einen Verteidigungswillen getragenen …

    a) Grundsätzlich darf der rechtswidrig Angegriffene dasjenige für ihn erreichbare Verteidigungsmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 24, 356, 358 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteile vom 13. August 1976 - 5 StR 451/76; vom 3. Juli 1975 - 1 StR 223/75; vom 13. Juli 1976 - 1 StR 366/76 und vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.04.1978 - 5 StR 103/78

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines angebotenen Beweismittels

    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel aber nur, wenn von vornherein auszuschließen ist, daß das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis mit dem Beweismittel erreicht werden kann (Senatsurteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77; BGH, Urteile vom 21.02.1974 - 4 StR 12/74 - und vom 03.06.1975 - 1 StR 223/75 -).
  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 397/76

    Gefährliche Körperverletzung - Rechtfertigung durch Notwehr - Fehlende …

    Neben dem Verteidigungswillen können noch andere Motive wie Wut, Ärger oder Haß eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 659/75

    Bedeutung des Verteidigungswillens für eine rechtmäßige Notwehr - Bedeutung einer …

    Der Wille zur Verteidigung seines Rechts brauchte nicht das einzige Motiv für sein weiteres Handeln zu sein, es genügt, daß er dafür mitbestimmend war (BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
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