Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Anordnung wegen Vorverurteilungen: Begriff des Verwirkens einer Strafe: rechtskräftige Vorverurteilung, keine Einbeziehung noch nicht rechtskräftig geahndeter Taten aus anderen Verfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Begriff der verwirkten Freiheitsstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 StGB, § 66 Abs 3 S 2 StGB
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Begriff der verwirkten Freiheitsstrafe - IWW
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags in Bezug auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung; Keine Heranziehung von noch nicht rechtskräftig geahndeten Taten aus einem anderen Verfahren zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Begriff der verwirkten Freiheitsstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 11.02.2020 - 41 Js 39/20
- BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 253
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …
Auszug aus BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20
Eine Strafe im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB ist nur dann verwirkt, wenn wegen der Tat eine Verurteilung bereits ergangen ist oder im Zusammenhang mit dem Verfahren, in dem die Frage der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausgesprochen wird (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11 Rn. 8).Bei rechtskräftigen Einheitsjugendstrafen ist dabei erforderlich, dass die frühere Entscheidung erkennen lässt, dass eine dort geahndete einschlägige Katalogtat in der gesetzlich geforderten Höhe Eingang in die Einheitsjugendstrafe gefunden hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11 Rn. 8).
- BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10
Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der …
Auszug aus BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20
Bei einem - wie hier - unbestraften Angeklagten kommt die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dieser Ermessensvorschrift nur dann in Betracht, wenn der Täter mindestens zwei rechtlich selbständige Taten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art begangen hat, durch die er jeweils eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - 3 StR 156/10 Rn. 18 f., BGHR StGB § 66 Abs. 2 Straftaten 1). - BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der …
Auszug aus BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20
Eine Strafe im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB ist nur dann verwirkt, wenn wegen der Tat eine Verurteilung bereits ergangen ist oder im Zusammenhang mit dem Verfahren, in dem die Frage der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausgesprochen wird (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06 Rn. 3 mwN;… Beschluss vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11 Rn. 8). - BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung …
Auszug aus BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20
Es reicht nicht aus, dass für die Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB noch nicht rechtskräftig geahndete Taten aus einem anderen Verfahren herangezogen werden (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.).
- BGH, 13.11.2025 - 3 StR 78/25
Besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit besonders schwerem …
Der Angeklagte beging mit den hier abgeurteilten drei Straftaten der in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StGB bezeichneten Art, verwirkte hierdurch jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (zum Begriff des "Verwirkens" s. etwa BGH, Beschluss vom 17. September 2020 - 1 StR 229/20, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 2 Verwirkte Strafe 1 Rn. 5 mwN) und wurde wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt (§ 66 Abs. 2 StGB). - LG Aachen, 13.03.2025 - 52 Ks 26/24 "Verwirkt" i. S. des § 66 Abs. 3 S. 2 StGB ist eine Strafe, wenn sie im anhängigen Verfahren verhängt wird oder es sich um eine rechtskräftige Einzelstrafe aus einem anderen Verfahren in der vom Gesetz geforderten Höhe handelt (BGH, Beschluss vom 17.09.2020 - 1 StR 229/20).
- LG Aachen, 11.10.2024 - 52 Ks 11/24 "Verwirkt" i. S. des § 66 Abs. 3 S. 2 StGB ist eine Strafe dann, wenn sie im anhängigen Verfahren verhängt wird oder es sich um eine rechtskräftige Einzelstrafe aus einem anderen Verfahren in der vom Gesetz geforderten Höhe handelt (BGH, Beschluss vom 17.09.2020 - 1 StR 229/20).
- VG Stuttgart, 05.03.2025 - 11 K 2389/23
Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 6
Rn. 146 Auf die Revision des Klägers hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.09.2020 - 1 StR 229/20 - das Urteil des Landgerichts XXX vom 11.02.2020 auf, soweit die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden war.
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