Rechtsprechung
| BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vornahme rechtlicher Wertungen als Aufgabe des Tatrichters - Aufklärung durch Beweiserhebung - Antrag auf Einholung eines mikroskopischen Spurengutachtens - Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff - Bestehen einer Notwehrlage - Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags …
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene oder von einem Angriff unmittelbar Bedrohte im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 219/75).Ein etwaiger Irrtum des Angeklagten darüber, daß weniger gefährliche Mittel ausgereicht hätten, den Angriff sofort zu beenden (…vgl. BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 219/75), ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Der Angegriffene darf das Verteidigungsmittel wählen, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH GA 1956, 49, 50; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75). - BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65
Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Die Feststellungen ergeben jedoch nicht eindeutig, ob er von vorneherein endgültig zur Tat entschlossen war und ob deren Ausführung dann nur noch von Ereignissen abhing, auf die er selbst keinen Einfluß hatte (dazu BGHSt 21, 14, 17; BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78), oder ob der Angeklagte den endgültigen Tötungsvorsatz erst unter dem Eindruck des Angriffs seines Bruders und damit möglicherweise unter dem Einfluß einer schweren Kränkung faßte.
- BGH, 14.10.1975 - 1 StR 551/75
Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels richtet sich nach der "Kampflage" - …
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Der Angegriffene darf das Verteidigungsmittel wählen, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (…BGH GA 1956, 49, 50; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75). - BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78
Revisionsrechtliche Auswirkungen einer ausgebliebenen Vereidigung trotz …
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Die Feststellungen ergeben jedoch nicht eindeutig, ob er von vorneherein endgültig zur Tat entschlossen war und ob deren Ausführung dann nur noch von Ereignissen abhing, auf die er selbst keinen Einfluß hatte (dazu BGHSt 21, 14, 17; BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78), oder ob der Angeklagte den endgültigen Tötungsvorsatz erst unter dem Eindruck des Angriffs seines Bruders und damit möglicherweise unter dem Einfluß einer schweren Kränkung faßte. - BGH, 06.07.1971 - 1 StR 76/71
"Erforderlichkeit" eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs bei …
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewendet werden muß, um den Angriff schnell und wirksam zu beenden, bestimmen die Art der Abwehr (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).
- BGH, 14.09.1982 - 4 StR 490/82
Beurteilungskriterien für die Annahme von Rechtfertigungsgründen und …
Es kam im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Frage, ob sich der Angeklagte auf Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe berufen kann, entscheidend darauf an, wie sich die "Kampflage" im Zeitpunkt der Messerstiche objektiv und vor allem in der Vorstellung des Angeklagten darstellte (…vgl. BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24; Strafverteidiger 1982, 219; Urteile vom 3. Dezember 1974 - 1 StR 366/74 -, vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75 -, vom 18. Juli 1978 - 1 StR 231/78 -, vom 22. November 1979 - 4 StR 524/79 -, vom 15. April 1981 - 2 StR 658/80 - und vom 23. September 1981 - 3 StR 266/81 sowie Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 287/80). - BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78
Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den …
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene oder von einem Angriff unmittelbar Bedrohte im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 231/78).
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