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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,325
BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53 (https://dejure.org/1953,325)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1953 - 1 StR 235/53 (https://dejure.org/1953,325)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1953 - 1 StR 235/53 (https://dejure.org/1953,325)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • RG, 08.10.1928 - III 606/28

    1. Liegt Beiseiteschaffen eines Vermögensstückes nach § 239 Nr. 1 KO. vor, wenn …

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
    Die Verurteilung des Beschwerdeführers ist deshalb gerechtfertigt, obwohl die Einziehung der Forderung durch den Beschwerdeführer dem Konkursverwalter gegenüber unwirksam gewesen sein mag, weil schon die Erschwerung der Forderungseinziehung genügt (vgl. RGSt 62, 277 f).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
    Ohne Rechtsirrtum hat die Strafkammer die Forderung des Angeklagten gegen H. als Vermögensstück im Sinne des § 239 Nr. 1 KO angesehen (vgl. BGHSt 3, 32).
  • BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
    Er hat tatsächlich den Lohn für die angegebenen Zeiträume - ohne die Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen - ausgezahlt, so dass die Voraussetzung für die Anwendung des § 533 RVO gegeben ist (RGSt 65, 398; BGH Ort. v. 11. Januar 1952 - 2 StR 219/51).
  • RG, 13.10.1931 - I 623/31

    Verpflichtet die Zahlung von Teillöhnen an den Lohnzahlungstagen unter Abzug der …

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
    Er hat tatsächlich den Lohn für die angegebenen Zeiträume - ohne die Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen - ausgezahlt, so dass die Voraussetzung für die Anwendung des § 533 RVO gegeben ist (RGSt 65, 398; BGH Ort. v. 11. Januar 1952 - 2 StR 219/51).
  • RG, 04.07.1916 - V 277/16

    Begriff des vorsätzlichen Vorenthaltens von Krankenversicherungsbeiträgen (RVO. § …

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
    Wenn ihm nicht mehr Geld zur Verfügung stand, hätte er den Arbeitern nur Abschlagszahlungen leisten dürfen und die abgezogenen Beitragsanteile abführen müssen (RGSt 50, 133; HRR 27, 186).
  • RG, 01.12.1922 - I 867/22

    1. Wann ist Hehlerei an Sachen ausgeschlossen, die aus gestohlenem Stoff …

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
    Die Rechtsprechung, der der Senat beitritt, sieht diesen Tatbestand in jedem Handeln, das darauf abzielt, die Entdeckung des Vermögensgegenstandes zu verhindern oder auch nur zu erschweren (RGSt 57, 159 [160, 161]).
  • BGH, 27.07.1955 - 3 StR 211/55

    Rechtsmittel

    Dem nach war der Angeklagte verpflichtet, von sich aus dem Konkursverwalter anzuzeigen, welche Gegenstände er schon früher weggeschafft, zu wem er sie gebracht hatte und welche Gegenstände dem Konkursverwalter bei der Bestandsaufnahme entgangen waren (vgl BGH 1 StR 235/53 vom 13. Oktober 1953).
  • BGH, 09.05.1961 - 5 StR 63/61

    Rechtsmittel

    Allerdings kann ein Schuldner, über dessen Vermögen das Anschlußkonkursverfahren eröffnet worden ist, eine in das eingereichte Vermögensverzeichnis versehentlich nicht aufgenommene Forderung auch dadurch verheimlichen, daß er sie später hinter dem Rücken des Konkursverwalters einzieht ( BGH 3 StR 211/55 vom 27.7.1955 = GA 1956, 123 und 1 StR 235/53 vom 13.10.1953, bei Herlan GA 1954, 310).
  • BGH, 28.02.1961 - 5 StR 491/60

    Rüge einer Verletzung des Verfahrensrechts - Rüge einer Verletzung des sachlichen …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seinem Urteil 1 StR 235/53 vom 13. Oktober 1953 entschieden, daß ein bloßes Verschweigen genügt, wenn, es eine Verletzung der Auskunftspflicht enthält.
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