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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,6460
BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72 (https://dejure.org/1972,6460)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1972 - 1 StR 236/72 (https://dejure.org/1972,6460)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72 (https://dejure.org/1972,6460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verleitung zur Verübung unzüchtiger Handlungen durch ein Anhalten zur Beobachtung von Vergehen an einem Kind - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht durch Ablehnung der Heranziehung eines weiteren Sachverständigengutachtens wegen eigener Sachkunde der Jugendkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
    Darin könnte - bei entsprechender Willensrichtung des Angeklagten - eine Verleitung Ingrids zur Verübung unzüchtiger Handlungen liegen, wenn sie, wie nach den bisherigen Feststellungen naheliegend, geflissentlich die Vorgänge betrachtete (BGHSt 1, 168, 171) [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51].
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
    Wenn das der Fall war - was das Revisionsgericht nicht abschließend beurteilen kann -, so wären damit die beiden fortgesetzten Handlungen zur Tateinheit verbunden (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]).
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 60/70

    Heranziehung eines Sachverständigen bei fehlender Sachkenntnis des Tatrichters - …

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
    Allgemeine Erwägungen reichen jedoch nicht aus, in dem vorliegenden speziellen Grenzfall die Auffassung des Sachverständigen zu widerlegen; auch die Sachkunde der Jugendkammer wird damit nicht ausreichend dargetan (BGH, Urteile vom 29. Januar 1953 - 5 StR 830/52 -, vom 26. Juni 1962 - 1 StR 174/62 - und vom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70).
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 174/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
    Allgemeine Erwägungen reichen jedoch nicht aus, in dem vorliegenden speziellen Grenzfall die Auffassung des Sachverständigen zu widerlegen; auch die Sachkunde der Jugendkammer wird damit nicht ausreichend dargetan (BGH, Urteile vom 29. Januar 1953 - 5 StR 830/52 -, vom 26. Juni 1962 - 1 StR 174/62 - und vom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70).
  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines …

    Die Selbständigkeit richterlicher Beurteilung bleibt auch gegenüber dem Gutachter gewahrt (BGHSt 8, 113, 117, 118; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).

    Der Tatrichter ist allerdings nicht berechtigt, in einem Grenzfall die Auffassung eines Sachverständigen ohne Anhörung eines weiteren Gutachters lediglich mit allgemeinen Erwägungen zu widerlegen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).

  • BGH, 19.07.1994 - 1 StR 268/94

    Sachverständiger - Geschlechtsverkehr - Defloration - Vergewaltigung - Kinder

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, ohne daß diese aus dem Urteil erkennbar wird, so ist das (auch) ein sachlich-rechtlicher Fehler (BGH NJW 1964, 2213; BGH, Urt. vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72;… Pikart in KK 3. Aufl. § 337 Rdn. 28).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des …

    Es ist das Recht und die Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber den Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu bewahren (BGHSt 8, 113, 117; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72 - Beschluß vom 10. Februar 1977 - 4 StR 663/76 -).
  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 663/76

    Revision aufgrund fehlender Auseinandersetzung mit einem …

    Allerdings ist es das Recht und die Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber einem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu wahren (BGHSt 8, 113, 117; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).
  • BGH, 11.10.1977 - 1 StR 514/77

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch fehlende Hinzuziehung weiterer …

    Auch in schwierigen Fällen ist der Tatrichter zu einem eigenen Urteil verpflichtet; die Selbständigkeit richterlicher Entscheidung bleibt auch gegenüber dem Gutachter gewahrt (BGHSt 8, 113, 117, 118; BGH, Urteile vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72 - und vom 29. April 1975 - 1 StR 103/75).
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