Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verleitung zur Verübung unzüchtiger Handlungen durch ein Anhalten zur Beobachtung von Vergehen an einem Kind - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht durch Ablehnung der Heranziehung eines weiteren Sachverständigengutachtens wegen eigener Sachkunde der Jugendkammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
Darin könnte - bei entsprechender Willensrichtung des Angeklagten - eine Verleitung Ingrids zur Verübung unzüchtiger Handlungen liegen, wenn sie, wie nach den bisherigen Feststellungen naheliegend, geflissentlich die Vorgänge betrachtete (BGHSt 1, 168, 171) [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]. - BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
Wenn das der Fall war - was das Revisionsgericht nicht abschließend beurteilen kann -, so wären damit die beiden fortgesetzten Handlungen zur Tateinheit verbunden (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]). - BGH, 29.05.1970 - 3 StR 60/70
Heranziehung eines Sachverständigen bei fehlender Sachkenntnis des Tatrichters - …
Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
Allgemeine Erwägungen reichen jedoch nicht aus, in dem vorliegenden speziellen Grenzfall die Auffassung des Sachverständigen zu widerlegen; auch die Sachkunde der Jugendkammer wird damit nicht ausreichend dargetan (BGH, Urteile vom 29. Januar 1953 - 5 StR 830/52 -, vom 26. Juni 1962 - 1 StR 174/62 - und vom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70). - BGH, 26.06.1962 - 1 StR 174/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72
Allgemeine Erwägungen reichen jedoch nicht aus, in dem vorliegenden speziellen Grenzfall die Auffassung des Sachverständigen zu widerlegen; auch die Sachkunde der Jugendkammer wird damit nicht ausreichend dargetan (BGH, Urteile vom 29. Januar 1953 - 5 StR 830/52 -, vom 26. Juni 1962 - 1 StR 174/62 - und vom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70).
- BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75
Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines …
Die Selbständigkeit richterlicher Beurteilung bleibt auch gegenüber dem Gutachter gewahrt (BGHSt 8, 113, 117, 118; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).Der Tatrichter ist allerdings nicht berechtigt, in einem Grenzfall die Auffassung eines Sachverständigen ohne Anhörung eines weiteren Gutachters lediglich mit allgemeinen Erwägungen zu widerlegen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).
- BGH, 19.07.1994 - 1 StR 268/94
Sachverständiger - Geschlechtsverkehr - Defloration - Vergewaltigung - Kinder
Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, ohne daß diese aus dem Urteil erkennbar wird, so ist das (auch) ein sachlich-rechtlicher Fehler (BGH NJW 1964, 2213; BGH, Urt. vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72;… Pikart in KK 3. Aufl. § 337 Rdn. 28). - BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78
Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des …
Es ist das Recht und die Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber den Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu bewahren (BGHSt 8, 113, 117; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72 - Beschluß vom 10. Februar 1977 - 4 StR 663/76 -). - BGH, 10.02.1977 - 4 StR 663/76
Revision aufgrund fehlender Auseinandersetzung mit einem …
Allerdings ist es das Recht und die Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber einem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu wahren (BGHSt 8, 113, 117; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72). - BGH, 11.10.1977 - 1 StR 514/77
Verletzung der Aufklärungspflicht durch fehlende Hinzuziehung weiterer …
Auch in schwierigen Fällen ist der Tatrichter zu einem eigenen Urteil verpflichtet; die Selbständigkeit richterlicher Entscheidung bleibt auch gegenüber dem Gutachter gewahrt (BGHSt 8, 113, 117, 118; BGH, Urteile vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72 - und vom 29. April 1975 - 1 StR 103/75).
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