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| BGH, 12.08.1952 - 1 StR 238/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51
Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung
Auszug aus BGH, 12.08.1952 - 1 StR 238/52
Auch eine als wahr unterstellte Tatsache unterliegt wie das übrige Ergebnis der Beweisaufnahme der freien Beweiswürdigung des Gerichts (RGSt 61, 359; BGHSt 1, 137). - BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
Auszug aus BGH, 12.08.1952 - 1 StR 238/52
Wäre diese Geschäftsverteilung für die Dauer des Geschäftsjahres oder für einen längeren Zeitraum in Aussicht genommen gewesen, so wäre die Strafkammer nicht vorschriftsmässig besetzt gewesen, da dann der zum Vorsitzenden bestellte Direktor infolge anderweitiger Belastung keinen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsgang der Kammer ausüben konnte (BGHSt 2, 71). - RG, 07.07.1927 - II 536/27
Darf eine von dem Angeklagten behauptete und unter Ablehnung seines Beweisantrags …
Auszug aus BGH, 12.08.1952 - 1 StR 238/52
Auch eine als wahr unterstellte Tatsache unterliegt wie das übrige Ergebnis der Beweisaufnahme der freien Beweiswürdigung des Gerichts (RGSt 61, 359; BGHSt 1, 137).
- BGH, 21.10.1952 - 1 StR 391/52
Rechtsmittel
Bei dieser Sachlage bestehen gegen den Geschäftsverteilungsplan und die Führung des Vorsitzes durch Landgerichtsrat Dr. S. keine Bedenken BGH Urteile 1 StR 238/52 vom 12. August 1952 und 1 StR 340/52 vom 21. Oktober 1952).
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