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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,66
BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52 (https://dejure.org/1952,66)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1952 - 1 StR 243/52 (https://dejure.org/1952,66)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52 (https://dejure.org/1952,66)
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Eifersucht

§ 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Berechtigter und verständiger Anlass für Eifersucht - Tötung eines Mädchen, weil, wenn es der Täter nicht haben kann, es auch kein anderer haben soll - Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 180
  • NJW 1952, 1303
  • MDR 1952, 758
 
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Wird zitiert von ... (121)Zitiert selbst (3)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden …

    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
    Er wendet sich gegen das Urteil, soweit es eine Tötung aus niedrigem Beweggrunde deshalb verneint, weil der Angeklagte von übermächtiger Eifersucht getrieben worden sei und diese "im eigentlichen Sinne überhaupt kein Beweggrund, sondern vielmehr eine Leidenschaft" sei (so auch OGHSt 2, 117).

    Er versteht die Entscheidung OGHSt 2, 117 (vgl auch OGHSt 2, 344) dahin, sie lasse der Auslegung durchaus Raum, dass auch eine Tötung aus Eifersucht auf niedrigen Beweggründen beruhen könne, etwa wenn der Täter nicht das ihm Zumutbare getan habe, die Eifersucht nicht übermächtig werden zu lassen, oder wenn er nach seiner Persönlichkeit, den Lebensumständen und seinen Beziehungen zu der geliebten Person "keinen menschlich achtenswerten Anlass zu derartiger Eifersucht" gehabt habe, wie im Falle des Angeklagten, der sich möglicherweise überwiegend aus geschlechtlichen Gründen als verheirateter Mann einem um viele Jahre jüngeren Mädchen aufgedrängt habe, ohne etwa eine eheliche Verbindung mit ihm auf zulässigem Wege auch nur anzustreben.

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …

    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
    In BGH 1 StR 272/52 vom 25. Juli 1952 hat er entschieden, niedrig sei ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.01.1950 - StS 478/49
    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
    Er versteht die Entscheidung OGHSt 2, 117 (vgl auch OGHSt 2, 344) dahin, sie lasse der Auslegung durchaus Raum, dass auch eine Tötung aus Eifersucht auf niedrigen Beweggründen beruhen könne, etwa wenn der Täter nicht das ihm Zumutbare getan habe, die Eifersucht nicht übermächtig werden zu lassen, oder wenn er nach seiner Persönlichkeit, den Lebensumständen und seinen Beziehungen zu der geliebten Person "keinen menschlich achtenswerten Anlass zu derartiger Eifersucht" gehabt habe, wie im Falle des Angeklagten, der sich möglicherweise überwiegend aus geschlechtlichen Gründen als verheirateter Mann einem um viele Jahre jüngeren Mädchen aufgedrängt habe, ohne etwa eine eheliche Verbindung mit ihm auf zulässigem Wege auch nur anzustreben.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180; 3, 264).

    Mit dieser Möglichkeit hätte sich der Tatrichter in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch zur inneren Tatseite (BGHSt 3, 180, 181), auseinandersetzen müssen.

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der mündlich vorgetragenen Auffassung des Generalbundesanwalts beizutreten ist, das Mordmerkmal "grausam" sei schlechthin "tatbezogen" und falle auch insoweit nicht unter § 50 Abs. 2 (nF) StGB, als es eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung erfordert (BGHSt 3, 180; 3,264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52] .
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz …

    Eine so maßlose Eifersucht ist menschlich nicht mehr einfühlbar und steht auf tiefster Stufe (vgl. dazu BGHSt 3, 180, 182 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 243/52]/183).
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