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| BGH, 08.07.1975 - 1 StR 247/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückfallbegründende Wirkung von Vorverurteilungen - Abgrenzung zwischen Diebstahl und Tierquälerei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen …
Auszug aus BGH, 08.07.1975 - 1 StR 247/75
Das kann hier nur hinsichtlich der Diebstahlstaten angenommen werden, da nur insoweit ein innerer, kriminologisch faßbarer Zusammenhang gegeben ist (BGH bei Dallinger, MDR 71, 16; vgl. auch BGH NJW 1974, 465 Nr. 13).
- BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75
Erhöhung des Schuldvorwurfs bei Mißachtung der Warnfunktion der Strafe - …
Bei Verfehlungen ohne sichtbare innere Verwandtschaft, wie sie im vorliegenden Fall in Betracht zu ziehen sind - der Angeklagte ist bisher im wesentlichen nur wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Hausfriedensbruchs und Widerstands, also weder wegen Raubes noch wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft - bedarf es dagegen einer zusätzlichen Begründung, welche die angenommenen Zusammenhänge verdeutlicht (BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 - und vom 8. Juli 1975 - 1 StR 247/75).
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