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| BGH, 09.01.1951 - 1 StR 25/50 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54
Rechtsmittel
Die Frage, ob auch hier das Tatbestandsmerkmal des "Missbrauchs zur Unzucht" im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB gegeben sein kann, hat die Strafkammer unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 bejaht.Überdies wird, wie bereits in dem Urteil 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 ausgeführt ist, die vom Senat vertretene Ansicht ohne weiteres auch durch den Wortlaut der neuen Fassung des § 174 StGB gedeckt.
- BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
In diesem Sinne hat der Senat bereits in 3 StR 177/51 im Anschluss an ein Urteil des 1. Strafsenats (1 StR 25/50) entschieden. - BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Beihilfe zum Mord durch Mitwirkung bei der Tötung von erwachsenen Geisteskranken …
In diesem Punkte hätte das Schwurgericht den Angeklagten ausdrücklich freisprechen müssen (vgl. BGH 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 JZ 1951, S. 309; u. 1 StB 168/51 vom 8. Mai 1951 NJW 1951, 726 Nr. 27).
- BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.05.1951 - 3 StR 177/51
Rechtsmittel
In diesem Sinne hat auch bereits der 1. Strafsenat durch Urt. v. 9. Januar 1951 entschieden (vgl 1 StR 25/50). - BGH, 01.12.1959 - 5 StR 469/59
Rechtsmittel
In BGHSt 1, 55, 57 [BGH 13.03.1951 - 1 StR 62/50] und der dort erwähnten unveröffentlichten Entscheidung 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 ist insbesondere ausgesprochen, daß § 174 StGB in der Fassung der Vereinheitlichungsverordnung gilt. - BGH, 11.12.1951 - 1 StR 17/50
Rechtsmittel
Grundlage der Entscheidung und damit wesentlicher Bestandteil der Urteilsgründe ist also nicht das, was der Angeklagte und die Zeugen vom Sachverhalt angeben oder zu wissen glauben, sondern das Bild, das sich der Tatrichter auf Grund einer selbständigen Würdigung ihrer Angaben und Aussagen und des sonstigen Ergebnisses der Beweisaufnahme formt und dann seinem Urteil zugrunde legt (vgl. RGSt Bd. 71 S. 25; Urt. des Senats vom 9. Januar 1951 - 1 StR 25/50). - BGH, 28.10.1954 - 3 StR 132/54
Rechtsmittel
Zur Bejahung dieser Tatbestandshandlung reicht der festgestellte Sachverhalt in dem erwähnten Falle nicht aus, weil der Angeklagte den Körper seiner Stieftochter nicht zu einer von ihm ausgeführten Unzuchtshandlung missbraucht hat und ein Zusammenwirken der beiden fehlt (vgl. BGH 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951). - BGH, 06.10.1953 - 1 StR 429/53
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 57, 302), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (u.a. BGH 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951; 1 StR 35./50 vom 23. Januar 1951), muß der Angeklagte in solchen Fällen hinsichtlich der nicht erwiesenen Einzelhandlungen ausdrücklich freigesprochen werden. - BGH, 09.10.1952 - 5 StR 646/52
Rechtsmittel
Der § 174 Ziff. 1 StGB ist mit Recht angewandt; dem Vater ist das eheliche Kind zur Erziehung anvertraut (vgl. BGH - 1 StR 25/50 - vom 9. Januar 1951). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 25/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1955 - 3 StR 150/55
Rechtsmittel
- BGH, 30.11.1954 - 2 StR 193/54
Rechtsmittel
- BGH, 30.09.1954 - 3 StR 331/54
Rechtsmittel
- BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1951 - 2 StR 173/51
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