Rechtsprechung
| BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit Notzucht - Anforderungen an den Zustand der verminderten Zurechnungsfähigkeit - Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Wahrheitsermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70
§ 51 Abs. 2 StGB überläßt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er die Strafe mildern will oder nicht (BGHSt 7, 28; RGSt 69, 314, 317; 71, 179).Sind besondere straferhöhende Umstände vorhanden, so können diese die durch die verminderte Zurechnungsfähigkeit etwa gebotene Strafmilderung mehr oder minder ausgleichen, so daß eine Herabsetzung unter den Regelstrafrahmen nicht mehr angemessen erscheint (BGH, Urteile vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60 -, vom 12. Januar 1968 - 4 StR 544/67 - und vom 7. Oktober 1969 - 1 StR 273/69 - vgl. auch BGHSt 7, 28, 31) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54].
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70
Aus alledem hat der Bundesgerichtshof in jener Entscheidung den Schluß gezogen, daß die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters Sachverständige und Gerichte vor außergewöhnliche, fast einmalige Schwierigkeiten stellte, die es geboten erscheinen ließen, auch einen Spezialisten auf dem Gebiet der medizinischen Sexualforschung anzuhören (BGHSt 23, 176, 188, 189, 191, 192) [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]. - RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35
1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige …
Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70
§ 51 Abs. 2 StGB überläßt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er die Strafe mildern will oder nicht (BGHSt 7, 28; RGSt 69, 314, 317; 71, 179).
- BGH, 07.10.1969 - 1 StR 273/69
Schuldspruch wegen Mordes in zwei Fällen - Beurteilung einer verminderten …
Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70
Sind besondere straferhöhende Umstände vorhanden, so können diese die durch die verminderte Zurechnungsfähigkeit etwa gebotene Strafmilderung mehr oder minder ausgleichen, so daß eine Herabsetzung unter den Regelstrafrahmen nicht mehr angemessen erscheint (BGH, Urteile vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60 -, vom 12. Januar 1968 - 4 StR 544/67 - und vom 7. Oktober 1969 - 1 StR 273/69 - vgl. auch BGHSt 7, 28, 31) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]. - BGH, 12.01.1968 - 4 StR 544/67
Verurteilung wegen Diebstahls - Berücksichtigung von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70
Sind besondere straferhöhende Umstände vorhanden, so können diese die durch die verminderte Zurechnungsfähigkeit etwa gebotene Strafmilderung mehr oder minder ausgleichen, so daß eine Herabsetzung unter den Regelstrafrahmen nicht mehr angemessen erscheint (BGH, Urteile vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60 -, vom 12. Januar 1968 - 4 StR 544/67 - und vom 7. Oktober 1969 - 1 StR 273/69 - vgl. auch BGHSt 7, 28, 31) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]. - BGH, 27.09.1960 - 1 StR 308/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70
Sind besondere straferhöhende Umstände vorhanden, so können diese die durch die verminderte Zurechnungsfähigkeit etwa gebotene Strafmilderung mehr oder minder ausgleichen, so daß eine Herabsetzung unter den Regelstrafrahmen nicht mehr angemessen erscheint (BGH, Urteile vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60 -, vom 12. Januar 1968 - 4 StR 544/67 - und vom 7. Oktober 1969 - 1 StR 273/69 - vgl. auch BGHSt 7, 28, 31) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]. - RG, 16.04.1937 - 1 D 204/37
Darf auch im Falle einer erheblichen Verminderung der Zurechnungsfähigkeit (§ 51 …
Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70
§ 51 Abs. 2 StGB überläßt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er die Strafe mildern will oder nicht (BGHSt 7, 28; RGSt 69, 314, 317; 71, 179).
- BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
Anforderungen an die Strafzumessung - Verhältnis zwischen dem Anlass zur Tat und …
Vielmehr ist es anerkannten Rechts, daß die Zubilligung erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit im Sinne von § 51 Abs. 2 StGB den Tatrichter grundsätzlich nicht hindert, auch in solchen Fällen auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen (BGH, Urteil vom 25.8.1970 - 1 StR 251/70). - BGH, 18.07.1972 - 1 StR 233/72
Inhalt einer Revisionsbegründung - Verminderte Zurechnungsfähigkeit auf Grund …
Selbst bei einem Sexualtäter gebietet die Pflicht zur Wahrheitsermittlung nur in besonderen Ausnahmefällen, ihn auf seinen Geisteszustand durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sexualforschung verfügt (BGHSt 23, 176, 187 ff [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]; BGH, Urteil vom 25. August 1970 - 1 StR 251/70 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".