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| BGH, 12.07.1979 - 1 StR 254/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verlesung eines im Rahmen einer komissarischen Vernehmung gewonnenen richterlichen Vernehmungsprotokolls bei Abwesenheit des Zeugen während der Hauptverhandlung und nur untergeordneter Bedeutung der Aussage - Einstufung einer Zeugenaussage als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77
Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines …
Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 1 StR 254/79
Diese Begründung trägt nur die Ablehnung des Antrages Nr. 6. Insoweit durfte die Strafkammer den Beweisantrag mit der Begründung zurückweisen, er sei lediglich auf eine teilweise Wiederholung der Beweisaufnahme gerichtet (BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77).
- BGH, 25.03.1980 - 1 StR 160/80
Verletzung der Pflicht zur umfassenden Berücksichtigung aller Zeugenaussagen bei …
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Zeuge alsbald von seiner Auslandsreise zurückkehrte und daß die Hauptverhandlung hierdurch nur geringfügig verlängert worden wäre, hätte die Strafkammer den Zeugen in der Hauptverhandlung vernehmen und sich hierdurch einen unmittelbaren Eindruck von seiner Glaubwürdigkeit verschaffen müssen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 1 StR 254/79 -, abgedr. bei Holtz MDR 1979, 990 sowie Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79 -).
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