Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1987 - 1 StR 259/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,8525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Lieferantenbetrugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87
Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - 1 StR 259/87
Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Firma R. & Co KG bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 - und Beschluß vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86
Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der …
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - 1 StR 259/87
Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Firma R. & Co KG bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 - und Beschluß vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88
Vorliegen einer durch Irrtum bedingten Vermögensverfügung bei Kenntnis des …
Wären ihnen die schlechten finanziellen Verhältnisse der Angeklagten bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl ohne weiteres geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum und eine dadurch bedingte Vermögensverfügung kein Raum (vgl. BGH…, Urt. vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 - sowie Beschlüsse vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 - und vom 25. Juni 1987 - 1 StR 259/87). - BGH, 24.02.1989 - 1 StR 685/88
Abänderung einer Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges
Wären ihnen die schlechten finanziellen Verhältnisse des Angeklagten bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 sowie Beschlüsse vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 - und 25. Juni 1987 - 1 StR 259/87 - mit weiteren Nachweisen).". - BGH, 26.05.1988 - 1 StR 663/87
Strafzumessung auf Grund des Eindrucks des Tatrichters über Tat und …
Es versteht sich allerdings in Fällen, in denen ein zahlungsunfähiger Lieferanten über größere Zeiträume hinweg immer wieder zu weiteren Warenlieferungen bewogen hat, nicht stets von selbst, daß auch die späteren Lieferungen noch auf der für die erste Lieferung maßgeblich gewesenen Vorspiegelung der Zahlungsunfähigkeit und Zahlungswilligkeit und dem hierdurch erregten Irrtum beruhen; insbesondere dann, wenn es nahe liegt, daß weitere Warenlieferungen trotz offener Rechnungen ausgeführt worden sind, bedarf es in der Regel näherer Feststellungen und Erörterungen, ob die Geschäftspartner Kenntnis von der Zahlungssäumigkeit erlangt und weshalb sie gleichwohl weiterhin Bestellungen angenommen und entsprechend geliefert haben (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 -, Beschlüsse vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 -, vom 25. Juni 1987 - 1 StR 259/87 - und vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.