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| BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung - Anforderungen an die Verhängung eines Berufsverbots - Fahrverbot bei möglicher Zurechnungsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
Die Strafkammer hätte jedoch, was von ihr offensichtlich übersehen worden ist, auch noch prüfen müssen, ob nicht gemäß § 23 Abs. 3 StGB die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der zweijährigen Freiheitsstrafe gebietet (BGHSt 24, 40). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
Sie verkennt auch nicht, daß es sich hierbei um eine Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung neben der in § 23 Abs. 1 StGB umschriebenen günstigen Sozialprognose das Vorliegen besonderer Umstände in der Tat und in der Person des Täters voraussetzt (BGHSt 24, 3). - BGH, 12.03.1954 - 1 StR 333/53
Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
Die Strafkammer geht zutreffend davon aus, daß sich die Aussetzung einer zweijährigen Freiheitsstrafe, auch wenn auf diese Strafe Untersuchungshaft anzurechnen ist, nach § 23 Abs. 2 StGB richtet (BGHSt 5, 377). - BGH, 06.04.1971 - 1 StR 71/71
Vorliegen einer "unzüchtigen Handlung" bei kurzen oder unbedeutenden Berührungen …
Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, denn die Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 StGB können auch dann gegeben sein, wenn der zu ahndenden Straftat Handlungen zugrunde liegen, die an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe grenzen (BGH Urteil vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -).
- BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71
Voraussetzungen einer günstigen Sozialprognose
Diese Entwicklung stellte den Angeklagten nicht in eine unerwartete und unausweichliche Konfliktslage, die an Rechtfertigungs-oder Schuldausschließungsgründe herangereicht hätte (BGH, Urteile vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -, und vom 3. August 1971 - 1 StR 264/71). - BGH, 23.11.1971 - 1 StR 511/71
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei …
Eine Aussetzung solcher Strafen kommt daher regelmäßig nur in Betracht, wenn die Tat einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage entsprang, die an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichte (BGH, Urteile vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -, vom 3. August 1971 - 1 StR 264/71 -, vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71).
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