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| BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60
Es genügt ihre Anwesenheit und ihr körperliches oder geistiges Mitwirken beim Angriff (RGSt 59, 264, 265; BGHSt 2, 160, 163) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 767/51]. - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60
Mittäter kann auch derjenige sein, der sich an einer bereits in der Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52] und die hier angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts). - RG, 18.06.1925 - III 213/25
1. Zum Begriff des Angriffs im § 227 StGB. 2. Notwehr im Raufhandel.
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60
Es genügt ihre Anwesenheit und ihr körperliches oder geistiges Mitwirken beim Angriff (RGSt 59, 264, 265; BGHSt 2, 160, 163) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 767/51]. - RG, 24.02.1925 - I 61/25
1. Zum Begriff des von mehreren gemachten Angriffs (§ 227 StGB.). 2. Ist …
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60
Eines vorherigen Einverständnisses der Mittäter über die Art ihres gemeinsamen Vorgehens bedurfte es nicht (RGSt 59, 107, 110). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 07.03.1950 - 1 StS 2/50
Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60
Die gegenseitige Willensübereinstimmung kann von den Beteiligten auch stillschweigend hergestellt und vom Tatrichter aus ihrem Verhalten geschlossen werden (vgl. OGHSt 2, 352, 355).
- BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
Annahme eines gewerbsmäßigen Verhaltens durch Spritschmuggel - Abgrenzung von …
In solchen Fällen kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Angeklagte sich an einer bereits in Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH, Urteil vom 28. Juni 1960 - 1 StR 265/60) und wenn er unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 173/69) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).
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