Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen Zuhälterei - Spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einer Prostituierten - Zwang zum Getränkeverzehr in einem Bordell - Einfluss auf die näheren Umstände der Prostitutionsausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1974 - 1 StR 350/74
Kupplerische und ausbeuterische Zuhälterei in zwei Fällen - Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76
Ausbeuterische Zuhälterei liegt vor, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnützt und die Prostituierte durch Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH bei Dallinger, MDR 1974, 546; 1974, 722; BGH, Urteile vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75). - BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Ablehnung des Hilfsbeweisantrags des Angeklagten auf Einholung eines …
Auszug aus BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76
Ausbeuterische Zuhälterei liegt vor, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnützt und die Prostituierte durch Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH bei Dallinger, MDR 1974, 546; 1974, 722; BGH, Urteile vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75). - BayObLG, 30.04.1974 - RReg. 6 St 56/74
Auszug aus BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76
Der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, daß das Tatbestandsmerkmal der Ausbeutung regelmäßig dann nicht erfüllt sei, wenn sich die Prostituierte aus freien Stücken dem Einfluß und den Entscheidungen eines anderen unterwirft (BayObLGSt 1974, 41), könnte in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden; die Entscheidung bezieht sich auf den hier nicht gegebenen Fall einer engen persönlichen Bindung einer Prostituierten an einen Mann, der von ihr Beiträge zu seinem Lebensunterhalt entgegennimmt.
- LG Hamburg, 19.12.2023 - 640 KLs 10/23
Ausbeuterische und dirigistische Zuhälterei und Zwangsprostitution
Freiwillige Unterwerfung der ausgebeuteten prostituierten Person erfüllt den Tatbestand, wenn der Täter seine stärkere Position, gleichgültig worauf sie beruht, als Mittel einsetzt, um wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76, juris; BayObLG, Urteil vom 21. Dezember 1976 - RReg. 3 St 166/75, NJW 1977, 1209;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 181a Rn. 9;… LK/Nestler, StGB, 13. Aufl., § 181a Rn. 5;… MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 181a Rn. 24: SK-Wolters, StGB, 10. Aufl., § 181a Rn. 5, jeweils m.w.N.). - BGH, 13.06.1985 - 4 StR 256/85
Veranlassung zur Prostitution durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder …
Das ist für das Merkmal des Ausbeutens in der Rechtsprechung mehrfach ausgesprochen worden (BGH, Urteile vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76 und vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76; BayObLG JR 1978, 80 m. Anm. Geerds). - BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei …
Zwar kann ausbeuterische Zuhälterei nur bejaht werden, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnutzt und die Prostituierte durch die Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; 1974, 722; zuletzt BGH, Urteil vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76).
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