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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,8202
BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74 (https://dejure.org/1974,8202)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1974 - 1 StR 272/74 (https://dejure.org/1974,8202)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 (https://dejure.org/1974,8202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Gutachtens - Vorliegen der Voraussetzungen eines Straßenraubes - Begriff des öffentlichen Wegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
    Die Wegnahme des Geldes erfolgte unter fortdauernder Gewaltanwendung, mag diese auch zu anderen Zwecken begonnen worden sein (vgl. BGHSt 20, 32).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender …

    Auszug aus BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
    Ein durch einen Erdwall von der Straße deutlich abgegrenzter Weg kann ebensowenig wie eine Stelle im Walde, 30 Meter von einer öffentlichen Straße entfernt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 422/73), in den Schutzbereich der öffentlichen Straße einbezogen werden.
  • BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
    Der im Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 - entschiedene Fall (abgedruckt bei Dallinger MDR 1968, 17, 18) liegt anders.
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 511/58
    Auszug aus BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
    Ein derart enger räumlicher Zusammenhang, wie ihn die Rechtsprechung bei Hausnischen an der Straße (BGH, Urteil vom 24. November 1964 - 5 StR 481/64), bei Schaufensterpassagen (BGHSt 13, 12), für allgemein benutzte Baulücken (…BGH GA 61, 277), für an Wald- und Parkwege unmittelbar angrenzende Flächen (BGH NJW 1956, 1807; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63) anerkannt hat, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 24.11.1964 - 5 StR 481/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
    Ein derart enger räumlicher Zusammenhang, wie ihn die Rechtsprechung bei Hausnischen an der Straße (BGH, Urteil vom 24. November 1964 - 5 StR 481/64), bei Schaufensterpassagen (BGHSt 13, 12), für allgemein benutzte Baulücken (…BGH GA 61, 277), für an Wald- und Parkwege unmittelbar angrenzende Flächen (BGH NJW 1956, 1807; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63) anerkannt hat, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung und Erpressung - Verfahrensfehler in Form der …

    Auszug aus BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
    Ein derart enger räumlicher Zusammenhang, wie ihn die Rechtsprechung bei Hausnischen an der Straße (BGH, Urteil vom 24. November 1964 - 5 StR 481/64), bei Schaufensterpassagen (BGHSt 13, 12), für allgemein benutzte Baulücken (…BGH GA 61, 277), für an Wald- und Parkwege unmittelbar angrenzende Flächen (BGH NJW 1956, 1807; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63) anerkannt hat, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 7/74

    Offenbarer Schreibfehler im Urteil als Revisionsgrund - Finalitätszusammenhang …

    Auszug aus BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
    Der Täter hat die durch die gewaltsame Entführung geschaffene Lage und die Wirkung der erneuten Gewaltanwendung bewußt dazu ausgenutzt, um dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagte, Geld wegzunehmen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74).
  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Sexuelle Nötigung in …

    Aber auch wenn man der Auffassung folgt, es sei zu unterscheiden, ob der Täter nur die ohne Bereicherungsabsicht geschaffene und psychisch fort wirkende Zwangslage auf Grund eines neuen Entschlusses zur Bereicherung ausnutzt oder ob er fort dauernder , mit anderer Motivation begonnener Gewaltanwendung (oder Drohung) eine neue Zielrichtung gibt, sie nunmehr (auch oder nur) als Mittel der Verwirklichung von auf Bereicherung gerichteter Absicht einsetzt und nur in Fällen der zweiten Alternative (räuberische) Erpressung annimmt (vgl. BGHSt 20, 32, 33; BGH bei Dallinger MDR 1968, 17, 18; BGH, Urteile vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 422/73 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 - LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10), ist tatbestandsmäßiges Handeln des Angeklagten zu bejahen: Er hatte die brutal mißhandelte Wilma E. so in der Gewalt, daß es einer zusätzlichen Einwirkung auf ihren Willen nicht mehr bedurfte.
  • BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75

    Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Jugendhaft - …

    Der Täter hat die durch die fortdauernde Gewaltanwendung und durch die neue Drohung mit der Fesselung geschaffene Lage bewußt dazu ausgenutzt, um dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagte, die bereits beim gewaltsam erzwungenen Ausziehen abgestreifte Halskette abzunehmen und die Armbanduhr abzuverlangen (vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 -).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 172/75

    Kriterien für die Annahme eines Raubes - Irrige Annahme eines Anspruches auf …

    Raub kann auch dann angenommen werden, wenn der Täter die aus anderen Motiven ausgeübte Gewalt bewußt dazu ausnutzt, auf Grund eines neugefaßten Entschlusses dem Opfer Sachen wegzunehmen (BGHSt 20, 32, 33; Urteil vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74; vgl. dagegen den Fall BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67, bei Dallinger MDR 1968, 17, 18).
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