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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1967 - 1 StR 274/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,4081
BGH, 01.08.1967 - 1 StR 274/67 (https://dejure.org/1967,4081)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1967 - 1 StR 274/67 (https://dejure.org/1967,4081)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1967 - 1 StR 274/67 (https://dejure.org/1967,4081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung - Verletzung der Aufklärungspflicht - Pflicht zur Vernehmung eines weiteren Sachverständigen zur Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Berücksichtigung eines Obergutachtens - Gezielte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des …

    Auszug aus BGH, 01.08.1967 - 1 StR 274/67
    Was der Sachverständige Dr. Gerweck über seine Beobachtungen bei der Vernehmung des Angeklagten bekundete, waren also Befund-, nicht Zusatztatsachen (vgl. hierzu BGHSt 18, 107), seine Vernehmung als Zeuge , hierüber war nicht erforderlich.
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 01.08.1967 - 1 StR 274/67
    Wenn es hiernach annimmt, daß diesen nicht gewollten Erfolgen mehrere Handlungen des Angeklagten zu Grunde liegen, also auch insoweit Tatmehrheit gegeben ist, so kann dies rechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BGHSt 16, 397).
  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des …

    Auszug aus BGH, 01.08.1967 - 1 StR 274/67
    Eines besonderen Gerichtsbeschlusses über die Nichtvereidigung bedurfte es nicht (BGH Urt. v. 22. Februar 1967 - 2 StR 2/67 = BGHSt 21, 227).
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79

    Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …

    Ein weiterer Sachverständiger braucht, sofern der Tatrichter von der Richtigkeit des bereits erstatteten Gutachtens überzeugt ist und nicht einer der in § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO angeführten Ausnahmefälle vorliegt, nicht allein deshalb gehört zu werden, weil die Möglichkeit besteht, daß er zu einem anderen Ergebnis kommen werde (BGH, Urteile vom 1. August 1967 - 1 StR 274/67 - und vom 25. August 1976 - 2 StR 342/76 -).
  • BGH, 24.06.1969 - 1 StR 158/69

    Revisionsrechtliche Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines …

    Darauf allein kann jedoch, wenn das Gericht sich aus wohlerwogenen Gründen von der Richtigkeit des bereits erstatteten Gutachtens überzeugt hat, die Revision nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1967 - 1 StR 274/67 - S. 3).
  • BGH, 31.01.1979 - 2 StR 522/78

    Wut als Milderungsgrund im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Ausschluss …

    Es hätte vielmehr die gesamte Entwicklung des Verhältnisses der Eheleute zueinander in seine Überlegungen einbeziehen müssen und erst auf Grund dieser Gesamtbetrachtung über die Anwendbarkeit des § 213 StGB entscheiden dürfen; denn die Voraussetzungen dieser Vorschrift können auch dann erfüllt sein, wenn zwar das Verhalten der Ehefrau unmittelbar vor der Tat für sich allein betrachtet keine schwere Beleidigung war, dennoch aber den Angeklagten zum Zorn reizte und auf der Stelle zur Tat hinriß, weil es nach einer ganzen Reihe von Kränkungen gleichsam nur noch "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (ständige Rechtsprechung, z.B.BGH…, Urt. vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78 - m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 1. August 1967 - 1 StR 274/67 -).
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 342/76

    Wiederholung der Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - Vorsätzlichkeit …

    Ein weiterer Sachverständiger braucht nicht schon deshalb gehört zu werden, weil nach Auffassung der Verteidigung die Möglichkeit besteht, er werde zu einem anderen Ergebnis kommen als die bereits vernommenen, sofern nur das Gericht von der Richtigkeit der bereits erstatteten Gutachten aus wohlerwogenen Gründen überzeugt ist und nicht die in § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO angeführten Ausnahmefälle gegeben sind (BGH, Urteil vom 1. August 1967 - 1 StR 274/67 -).
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