Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1970 - 1 StR 276/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht eines Hinweis wegen des versäumten Hinweises auf widersprüchliche Aussagen - Rüge wegen nicht vollständiger Ausnutzung von benutzten Beweismitteln - Freie Beweiswürdigung eines Gerichts - Unzüchtige Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.06.1970 - 1 StR 163/70
Auslegung des Begriffs der unzüchtigen Handlung
Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 276/70
Auch die Persönlichkeiten und die Beziehungen der Beteiligten zueinander sowie die Begleitumstände des Falles sind in die Betrachtung einzubeziehen (BGH LM StGB § 176 Abs. 1 Ziff. 3 Nr. 13; Urteil vom 30. Juni 1970 - 1 StR 163/70).Diese Einzelhandlungen sind in ihrer Gesamtheit zu sehen und erhalten dadurch Gewicht (BGH, Urteil vom 30. Juni 1970 - 1 StR 163/70).
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 276/70
Eine Aufklärungsrüge kann nicht darauf gestutzt werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]. - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 276/70
Eine Aufklärungsrüge kann nicht darauf gestutzt werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]. - BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer …
Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 276/70
Das Unanständige, Unangebrachte, Anstößige, Geschmacklose, Widerwärtige ist noch nicht ohne weiteres auch unzüchtig (BGHSt 17, 280, 288) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].
- BGH, 22.02.1972 - 1 StR 21/72
Strafbarkeit wegen Unzucht mit abhängigen Kindern durch Berührung des …
Denn nach dem festgestellten Sachverhalt handelte es sich jedenfalls nicht lediglich um flüchtige und unbedeutende Berührungen, denen möglicherweise bereits die äußere Erheblichkeit abzusprechen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. April 1969 - 1 StR 649/68 und vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 276/70).
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