Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2003 - 1 StR 280/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 StPO
Aufklärungspflicht (ungeeignetes Beweismittel: angekündigter Gebrauch eines Zeugnisverweigerungsrechts) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Ehegatten als ungeeignetes Beweismittel; Angekündigtes Wahrnehmen des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht zur Verwendung des Beweismittels aus dem Gebot der Aufklärungspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Ungeeignetes Beweismittel bei angekündigter Aussageverweigerung durch Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch
Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 1 StR 280/03
Nachdem die Ehefrau des Angeklagten dem Gericht durch ihren Verteidiger mitteilen ließ, sie würde im Falle ihrer Vorladung als Zeugin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO) Gebrauch machen, war sie ein im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ungeeignetes Beweismittel (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17), dessen Verwendung daher auch kein Gebot der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) war (BGH NStZ 1991, 399, 400). - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90
Zulässigkeit der DNA-Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur …
Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 1 StR 280/03
Nachdem die Ehefrau des Angeklagten dem Gericht durch ihren Verteidiger mitteilen ließ, sie würde im Falle ihrer Vorladung als Zeugin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO) Gebrauch machen, war sie ein im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ungeeignetes Beweismittel (…BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17), dessen Verwendung daher auch kein Gebot der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) war (BGH NStZ 1991, 399, 400).
- BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Sozialbeiträge trotz Entsendepapieren geschuldet
Rn. 33 (a) Macht ein Zeuge außerhalb der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO Gebrauch, kann ein auf Vernehmung dieses Zeugen gerichteter Beweisantrag wahlweise wegen Unzulässigkeit der Beweiserhebung im Sinne von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGH…, Urteil vom 30. August 2000 - 5 StR 268/00 Rn. 9, BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 1 Unzulässigkeit 15;… Beschluss vom 25. Februar 2003 - 4 StR 499/02 Rn. 8) oder wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels gemäß § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 662/81 Rn. 3 …und vom 2. Februar 1966 - 2 StR 471/65 Rn. 7, BGHSt 21, 12; Beschluss vom 13. August 2003 - 1 StR 280/03) abgelehnt werden. - BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung …
Dies kann schriftlich erfolgen (BGHSt 21, 12 f.), aber auch, wie hier, durch Erklärung des anwaltlichen Beistands in der Hauptverhandlung (ebenso BGH, Beschl. vom 13. August 2003 - 1 StR 280/03 zum vergleichbaren Fall einer anwaltlichen Mitteilung außerhalb der Hauptverhandlung).
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