Rechtsprechung
| BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Totschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69
Auch hier gelten die allgemeinen Grundsätze über die Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung (BGHSt 4, 270, 273) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; es kommt also darauf an, ob das geschützte Rechtsgut bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann (BGHSt 2, 380). - BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
Auszug aus BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69
Das ist dann der Fall, wenn der Verbrechensentschluß aus dem Willensbereich eines einzelnen heraustritt, wenn er dadurch zum Plan mehrerer wird (BGHSt 10, 388, 389) [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; die geplante Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (vgl. BGHSt 18, 160, 161) [BGH 04.12.1962 - 5 StR 529/62]. - BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52
Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …
Auszug aus BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69
Auch hier gelten die allgemeinen Grundsätze über die Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung (BGHSt 4, 270, 273) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; es kommt also darauf an, ob das geschützte Rechtsgut bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann (BGHSt 2, 380). - BGH, 04.01.1961 - 2 StR 534/60
Anstiftung zu einer bestimmten Tat als Voraussetzung für eine Verurteilung aus § …
Auszug aus BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69
Zwar braucht die Tat noch nicht in Einzelheiten festgelegt zu sein; wenn es dem Anstifter auf die Person des Opfers nicht ankommt, braucht auch dieses nicht individuell bezeichnet zu sein (BGHSt 15, 276, 277) [BGH 04.01.1961 - 2 StR 534/60]. - BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
Auszug aus BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69
Das ist dann der Fall, wenn der Verbrechensentschluß aus dem Willensbereich eines einzelnen heraustritt, wenn er dadurch zum Plan mehrerer wird (BGHSt 10, 388, 389) [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; die geplante Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (vgl. BGHSt 18, 160, 161) [BGH 04.12.1962 - 5 StR 529/62].
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
Anstiftung eines strafunmündigen Kindes (Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft; …
Er hat in einer Entscheidung (BGH, Urteil vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69) das Bemühen eines Angeklagten, einen 13-Jährigen zu einer Tötung zu überreden, nur deshalb nicht als Versuch der Beteiligung (§ 49a Abs. 1 StGB aF) angesehen, weil es dem Angeklagten am Teilnehmerwillen des Anstifters gefehlt habe. - BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85
Anforderungen an Anstiftervorsatz
Dem Ergebnis kann nicht entgegengehalten werden, daß der Anstifter die zu begehende Tat nicht in allen Einzelheiten ihrer konkreten Ausführung in sein Bewußtsein aufgenommen zu haben braucht (RGRspr. 9, 107 f; RGSt 26, 361, 363; 34, 327; BGHSt 6, 359, 362; 15, 276; BGH, Urteil vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGH MDR 1960, 595; OGHSt 2, 23, 32; OLG Hamburg MDR 1948, 368 [OLG Hamburg 09.07.1947 - Ss 70/47] mit Anm. Kuhn; OLG Köln NJW 1951, 612 f [OLG Köln 01.06.1951 - Ss 61/51]; BayObLG … - BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19
Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der …
Die Schwelle zum Versuchsbeginn ist überschritten, wenn sich die Bestimmungshandlung auf eine ausreichend bestimmte Tat konkretisiert und der Angestiftete die Tat begehen könnte, wenn dieser es wollte (BGH, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69 Rn. 5 …und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3;… Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34). - LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
Angebliche "Todesurteile": 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in …
Maßstab für die Beurteilung der Bestimmtheit ist, ob durch die Einbeziehung des anderen schon eine erhöhte Gefährdung des geschützten Rechtsguts eintreten kann (BGH Urt. v. 2.9. 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389; 18, 160, 161; BGH, Urteil vom 29.10.1997 - 2 StR 239/97 (LG Frankfurt a.M.)). - BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97
Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen
Die Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urt. vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; 18, 160, 161).
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