Rechtsprechung
| BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Billigung im Rechtssinn kommt daher auch in Betracht, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist und er ihn lieber vermieden hätte (BGHSt 7, 363, 369 [BGH 22.04.1955 - 5 StR 35/55]; BGH, Urteile vom 2. März 1971 - 1 StR 616/70 und 1 StR 691/70).Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn der Täter - in Wirklichkeit oder nach seiner Vorstellung - anders als über den an sich unerwünschten Erfolg sein in erster Linie erstrebtes Ziel nicht erreichen kann (vgl. BGHSt 7, 363)- Die Annahme der Billigung liegt aber auch nahe, wenn der Täter an der Verfolgung seines unmittelbaren Zieles trotz äußerster Gefährlichkeit des eingeschlagenen Weges um jeden Preis festhält, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dann dem reinen Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69).
- BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67
Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen …
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Dabei ist aber für die Wertung des Begriffs der Billigung davon auszugehen, daß der Täter bei seiner willentlich vorgenommenen und unmittelbar auf einen bestimmten Erfolg gerichteten Handlung mit dem Eintritt eines weiteren Erfolges schon dann einverstanden sein kann, wenn er es bewußt hinnimmt, daß gerade diese Handlung die von ihm als möglich und nicht ganz fernliegend erachtete weitere Rechtsgutverletzung herbeizuführen vermag (BGH NJW 1968, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]; BGH, Urteil vom 9. August 1968 - 4 StR 149/68). - BGH, 23.10.1951 - 1 StR 348/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Auch ein "Inkaufnehmen" des Erfolges reicht insoweit nur aus, wenn es als Billigung angesehen werden kann; es genügt also nicht ohne weiteres, daß dem Täter der Eintritt des Erfolges gleichgültig ist (vgl. RGSt 72, 36, 43, 44; 76, 115, 116; BGH bei Dallinger MDR 52, 16 - 1 StR 436/51; BGH, Urteil vom 3. März 1966 - 2 StR 524/65; Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 59 Anm. 6).
- RG, 13.04.1942 - 2 D 78/42
Untreue kann begehen, wer die Pflicht verletzt, einen anderen zu beaufsichtigen.
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Auch ein "Inkaufnehmen" des Erfolges reicht insoweit nur aus, wenn es als Billigung angesehen werden kann; es genügt also nicht ohne weiteres, daß dem Täter der Eintritt des Erfolges gleichgültig ist (vgl. RGSt 72, 36, 43, 44; 76, 115, 116; BGH bei Dallinger MDR 52, 16 - 1 StR 436/51; BGH, Urteil vom 3. März 1966 - 2 StR 524/65; Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 59 Anm. 6). - BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Auch ein "Inkaufnehmen" des Erfolges reicht insoweit nur aus, wenn es als Billigung angesehen werden kann; es genügt also nicht ohne weiteres, daß dem Täter der Eintritt des Erfolges gleichgültig ist (vgl. RGSt 72, 36, 43, 44; 76, 115, 116; BGH bei Dallinger MDR 52, 16 - 1 StR 436/51; BGH, Urteil vom 3. März 1966 - 2 StR 524/65; Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 59 Anm. 6). - BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Dabei ist aber für die Wertung des Begriffs der Billigung davon auszugehen, daß der Täter bei seiner willentlich vorgenommenen und unmittelbar auf einen bestimmten Erfolg gerichteten Handlung mit dem Eintritt eines weiteren Erfolges schon dann einverstanden sein kann, wenn er es bewußt hinnimmt, daß gerade diese Handlung die von ihm als möglich und nicht ganz fernliegend erachtete weitere Rechtsgutverletzung herbeizuführen vermag (BGH NJW 1968, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]; BGH, Urteil vom 9. August 1968 - 4 StR 149/68). - BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn der Täter - in Wirklichkeit oder nach seiner Vorstellung - anders als über den an sich unerwünschten Erfolg sein in erster Linie erstrebtes Ziel nicht erreichen kann (vgl. BGHSt 7, 363)- Die Annahme der Billigung liegt aber auch nahe, wenn der Täter an der Verfolgung seines unmittelbaren Zieles trotz äußerster Gefährlichkeit des eingeschlagenen Weges um jeden Preis festhält, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dann dem reinen Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69). - RG, 20.12.1937 - 2 D 590/37
1. Kann die nachträgliche Genehmigung der Devisenstelle die Strafbarkeit …
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Auch ein "Inkaufnehmen" des Erfolges reicht insoweit nur aus, wenn es als Billigung angesehen werden kann; es genügt also nicht ohne weiteres, daß dem Täter der Eintritt des Erfolges gleichgültig ist (vgl. RGSt 72, 36, 43, 44; 76, 115, 116; BGH bei Dallinger MDR 52, 16 - 1 StR 436/51; BGH, Urteil vom 3. März 1966 - 2 StR 524/65; Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 59 Anm. 6). - BGH, 18.01.1966 - 1 StR 558/65
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Rechtmäßigkeit der Ablehnung …
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
In solchen Fällen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, die bewußte Hinnahme ihrer Verwirklichung im Sinne einer Billigung nicht ausschließen können, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines milderen Handlungsablaufs (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 370/65 - und vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65). - BGH, 05.10.1965 - 1 StR 370/65
Verstoß gegen die Grundsätze der allgemeinen Lebenserfahrung und gegen die …
Auszug aus BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
In solchen Fällen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, die bewußte Hinnahme ihrer Verwirklichung im Sinne einer Billigung nicht ausschließen können, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines milderen Handlungsablaufs (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 370/65 - und vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65). - BGH, 03.03.1966 - 2 StR 524/65
Verurteilung wegen Kindestötung - Annahme des bedingten Vorsatzes im Fall der …
- BGH, 02.03.1971 - 1 StR 691/70
Bedingter Tötungsvorsatz bei Billigung des Eintritts eines schädlichen Erfolgs - …
- BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer …
Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -). - BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76
Billigende Inkaufnahme einer tödlichen Verletzungsfolge - Verstoß gegen den …
Der Generalbundesanwalt hat in seiner Stellungnahme in vorliegender Sache bereits die nachfolgenden Ausführungen des erkennenden Senats in dessen Urteil vom 25. Juni 1975 - 3 StR 119/75 - wiedergegeben: "Die Annahme einer Billigung (eines tödlichen Erfolgs) liegt insbesondere dann nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu dürfen, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urt. vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72 - S. 3/4 unter Bezugnahme auf das Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6).In solchen Fällen würde die - notwendigerweise nur vage - Hoffnung, die mit den Tat vorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, die bewußte Hinnahme ihrer Verwirklichung nicht ausschließen können, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines Milderen Handlungsablaufs (BGH, Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6).".
- BGH, 25.06.1975 - 3 StR 119/75
Entziehung einer gerechtfertigten Festnahme durch Abgabe von Schüssen auf die …
Die Annahme einer Billigung liegt insbesondere dann nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu dürfen, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urt. vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72 - S. 3/4 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6).In solchen Fällen würde die - notwendigerweise nur vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, die bewußte Hinnahme ihrer Verwirklichung nicht ausschließen können, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines milderen Handlungsablaufs (BGH, Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6).
- BGH, 08.05.1973 - 1 StR 656/72
Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes
Den Begriff der Billigung erfüllt, wer bei seiner unmittelbar auf einen bestimmten Erfolg gerichteten Handlung bewußt hinnimmt, daß gerade diese Handlung die von ihm für möglich gehaltene weitere Rechtsgutverletzung herbeiführen kann (BGH NJW 1968, 660 Nr. 20; BGH, Urteil vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71).Die Annahme der Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteil vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71).
- BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93
Brandflasche - Wohnhaus - Tötungsvorsatz
Insgesamt ist daher nicht ausreichend geklärt, ob die Angeklagten im konkreten Fall die Brandlegung als so gefährlich ansehen mußten und auch angesehen haben, daß sie auf die Rettung der durch sie bedrohten Wohnungsinsassen, selbst wenn sie sie wünschten, doch nicht vertrauen konnten, und ob sie auf Grund solcher Vorstellungen dennoch an ihrem Tatvorsatz festgehalten haben (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 105; ferner BGHSt 7, 363, 368; BGH, Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71). - BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer …
Selbst die vage Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich nicht verwirklichen, schließt in einem solchen Fall die Billiglung nicht aus, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines milderen Handlungsablaufs (BGH, Urteile vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65 - und vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71). - BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
Vorliegen bewußter Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatzes
Vielmehr wäre zu untersuchen gewesen, ob gerade der Angeklagte in seiner besonderen Situation die Brandlegung als so gefährlich ansehen mußte und angesehen hat, daß er auf die Rettung der durch sie bedrohten Wohnungsinsassen, selbst wenn er sie wünschte, doch nicht vertrauen konnte, und ob er auf Grund solcher Vorstellungen dennoch an seinem Tatvorsatz festgehalten hat (vgl. BGHSt 7, 363; BGH, Urteil vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71). - BGH, 22.10.1974 - 1 StR 493/74
Strafbarkeit wegen Totschlags - Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer …
Nimmt man hinzu, daß die Annahme der Billigung naheliegt, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72), dann kann die Annahme des Schwurgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Vorsatz getötet, rechtlich nicht beanstandet werden. - BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Revisionsrechtliche Beurteilung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes bei der …
Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72). - BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77
Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz - Tötungsvorsatz bei …
So kommt bedingter Tötungsvorsätz auch dann in Betracht, wenn eine bewußt vorgenommene Verletzungshandlung so gefährlich ist, daß die Rettung des Opfers vom bloßen Zufall abhängt und wenn der Täter das erkennt; unter solchen Umständen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, das geforderte Einverständnis mit dem als möglich oder sogar wahrscheinlich vorhergesehenen tödlichen Ausgang nicht ausschließen (BGH, Urteile vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71), zumal eine Billigung im Rechtssinn auch möglich ist, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist und er ihn lieber vermieden hätte (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 2. März 1971 - 1 StR 616/70 und 691/70). - BGH, 15.08.1974 - 4 StR 250/74
Das "billigende-in-Kauf-nehmen" eines unerwünschten Erfolges
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