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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4646
BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63 (https://dejure.org/1963,4646)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1963 - 1 StR 281/63 (https://dejure.org/1963,4646)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1963 - 1 StR 281/63 (https://dejure.org/1963,4646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen an die Abhängigkeit des Schutzbefohlenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Im Leben kommen Abhängigkeiten mancherlei Art vor (vgl. § 175 a Nr. 2 StGB; BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]).

    Oft sind sie den durch § 174 Nr. 1 StGB geschützten Unterordnungsverhältnissen ähnlich gestaltet; nicht selten berühren sie sich nahe mit ihnen, wie etwa Fortbildungslehrgänge, Jugendarbeitsverhältnisse (BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; BGH NJW 1955, 1237 Nr. 15) oder Turn- und Sportstunden (BGHSt 9, 111).

    In solchen Grenzfällen wird es das unterscheidende Merkmal sein, ob der Minderjährige zu dem ändern in ein solches Verhältnis tritt, daß dieser nicht bloß die ihm übertragene sachliche Aufgabe zu erfüllen hat, sondern in ihrem Rahmen auch für die persönliche Lebensführung seines Schützlings - jedenfalls mit - Verantwortung trägt (BGHSt 1, 231, 234 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 17, 191, 192 [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62];… BGH GA 1959, 276; BGH MDR 1959, 139 Nr. 103).

  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Zutreffend läßt es sich - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend in seiner Rechtsmeinung weder dadurch beirren, daß die Mädchen sich nicht durch ihre Eltern oder sonst erziehungsberechtigte Personen, sondern selbst zu den Vorträgen oder Tagungen angemeldet hatten (BGHSt 1, 292;… BGH Urt. vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60 - und vom 29. Mai 1959 - 4 StR 88/59 -), die Anmeldung sie nicht zur Teilnahme verpflichtete (BGH LM § 175 a Ziff. 2 Nr. 1; BGHSt 17, 191, 193) [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62] und die Unterweisungen nur einzelne Wissens- und Ausbildungszweige betrafen (BGHSt 4, 212), noch auch durch die kurze Dauer der Tagungen (BGH NJW 1955, 1934 Nr. 23) noch ferner dadurch, daß der Angeklagte - im Falle Vollkommer - als Gastlehrer nur neben dem Leiter der Veranstaltung tätig war (BGHSt 13, 352, 355) [BGH 24.11.1959 - 5 StR 518/59].

    In solchen Grenzfällen wird es das unterscheidende Merkmal sein, ob der Minderjährige zu dem ändern in ein solches Verhältnis tritt, daß dieser nicht bloß die ihm übertragene sachliche Aufgabe zu erfüllen hat, sondern in ihrem Rahmen auch für die persönliche Lebensführung seines Schützlings - jedenfalls mit - Verantwortung trägt (BGHSt 1, 231, 234 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 17, 191, 192 [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62];… BGH GA 1959, 276; BGH MDR 1959, 139 Nr. 103).

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Verbleibt aber von dem Vorwurf fortgesetzten Handelns nur der Schuldspruch wegen einer Einzeltat, so muß der Angeklagte im übrigen freigesprochen werden, damit der Eröffnungsbeschluß erschöpft wird (BGH NJW 1951, 411, Nr. 25 a.E.).
  • BGH, 05.10.1951 - 2 StR 163/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Ebenso werden Vorträge an Volkshochschulen über einzelne Wissensgebiete, ähnlich wie Vorlesungen an einer Universität gemeinhin kaum zu so enger persönlicher Berührung führen, daß der Vortragende sich für die sittliche Lebensführung minderjähriger Hörer mitverantwortlich fühlen müßte, insbesondere wenn diese der Volljährigkeit nahe oder sonst persönlich schon selbständig sind (vgl. BGHSt 1, 331, 234) [BGH 02.10.1951 - 2 StR 163/51].
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht - …

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Hierzu siehe BGHSt 9, 233 sowie BGHSt 1, 51, 53 [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50] und 1, 286.
  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Zutreffend läßt es sich - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend in seiner Rechtsmeinung weder dadurch beirren, daß die Mädchen sich nicht durch ihre Eltern oder sonst erziehungsberechtigte Personen, sondern selbst zu den Vorträgen oder Tagungen angemeldet hatten (BGHSt 1, 292;… BGH Urt. vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60 - und vom 29. Mai 1959 - 4 StR 88/59 -), die Anmeldung sie nicht zur Teilnahme verpflichtete (BGH LM § 175 a Ziff. 2 Nr. 1; BGHSt 17, 191, 193) [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62] und die Unterweisungen nur einzelne Wissens- und Ausbildungszweige betrafen (BGHSt 4, 212), noch auch durch die kurze Dauer der Tagungen (BGH NJW 1955, 1934 Nr. 23) noch ferner dadurch, daß der Angeklagte - im Falle Vollkommer - als Gastlehrer nur neben dem Leiter der Veranstaltung tätig war (BGHSt 13, 352, 355) [BGH 24.11.1959 - 5 StR 518/59].
  • BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56

    Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen …

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Hierzu siehe BGHSt 9, 233 sowie BGHSt 1, 51, 53 [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50] und 1, 286.
  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund …

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Zutreffend läßt es sich - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend in seiner Rechtsmeinung weder dadurch beirren, daß die Mädchen sich nicht durch ihre Eltern oder sonst erziehungsberechtigte Personen, sondern selbst zu den Vorträgen oder Tagungen angemeldet hatten (BGHSt 1, 292;… BGH Urt. vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60 - und vom 29. Mai 1959 - 4 StR 88/59 -), die Anmeldung sie nicht zur Teilnahme verpflichtete (BGH LM § 175 a Ziff. 2 Nr. 1; BGHSt 17, 191, 193) [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62] und die Unterweisungen nur einzelne Wissens- und Ausbildungszweige betrafen (BGHSt 4, 212), noch auch durch die kurze Dauer der Tagungen (BGH NJW 1955, 1934 Nr. 23) noch ferner dadurch, daß der Angeklagte - im Falle Vollkommer - als Gastlehrer nur neben dem Leiter der Veranstaltung tätig war (BGHSt 13, 352, 355) [BGH 24.11.1959 - 5 StR 518/59].
  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 444/58
    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Dann ließe sich verläßlicher als bisher beurteilen, ob er, wie er behauptet, mit den Mädchen wirklich nur "sachbezogene" Geburtshilfegymnastik betrieb oder - ungeachtet dessen, daß in einigen Fällen (II 2 b, e; II 4 c; II 5 der Urteilsgründe) mehrere Mädchen gemeinsam oder fast gleichzeitig beteiligt waren - aus reiner Wollust oder doch von solcher Absicht mitbestimmt handelte (BGHSt 13, 138).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 13/56
    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
    Oft sind sie den durch § 174 Nr. 1 StGB geschützten Unterordnungsverhältnissen ähnlich gestaltet; nicht selten berühren sie sich nahe mit ihnen, wie etwa Fortbildungslehrgänge, Jugendarbeitsverhältnisse (BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; BGH NJW 1955, 1237 Nr. 15) oder Turn- und Sportstunden (BGHSt 9, 111).
  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 72/55
  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 88/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.07.1960 - 2 StR 295/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …

  • BGH, 20.10.1955 - 3 StR 294/55
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71

    Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die …

    Entscheidend für den inneren Tatbestand der Verleitung zur Unzucht ist aber, daß die Handlung des Täters aus dem Beweggrund der Geschlechtslust hervorgegangen ist oder von solcher Sinneslust getragen wird und daß der Täter dabei auch das Bewußtsein des sexuellen Antriebs hat (BGH JZ 1951, 594; BGHSt 13, 130, 142 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 138/59]; BGH, Urteil vom 17. September 1963 - 1 StR 281/63; Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 176 Anm. 25).
  • BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Abhängigen und mit …

    Er muß aber in wollüstiger Absicht handeln und das Bewußtsein des geschlechtlichen Antriebe haben (BGHSt 13, 138, 139, 142 [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58]oben; BGH Urt. v. 17. September 1963, 1 StR 281/63, S. 6 und 7: Handeln "aus reiner Wollust oder doch von solcher Absicht mitbestimmt").
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